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8. Freie Fahrt:
bei Tage: bei Dunkelheit:
Signalarm schräg rechts nach oben gestellt Grünes LAicht der Signallaterne.
(unter einem Winkel von etwa 45 Grad).
Erscheint es erforderlich, die Stellung des Signals bei Dunkelheit auch nach rück-
wärts erkennbar zu machen, so zeigt die Laterne dorthin bei Haltstellung volles weißes
Licht, bei Fahrtstellung theilweise geblendetes weißes Licht (Sternlicht oder matt-
weißes Licht).
Wo es für nothwendig erachtet wird, die Ablenkung der Züge vom durchgehenden
Geleise durch Signale an einem und demselben Signalmaste kenntlich zu machen, erhält der
letztere zwei oder drei Arme und die gleiche Zahl Laternen über einander. Die unteren
Arme und Laternen werden zur Signalgebung nur verwendet, wenn eine Ablenkung vom
durchgehenden Geleise stattfinden soll; beim Haltsignal und beim Fahrsignal für das durch-
gehende Geleise sind die unteren Arme senkrecht gestellt und zeigen die unteren Laternen
kein Licht.
Die dem Zuge entgegen rothes oder kein Licht zeigenden Laternen müssen nach rück-
wärts volles weißes Licht und die dem Zuge entgegen grün leuchtenden Laternen müssen
nach rückwärts theilweise geblendetes weißes Licht (Sternlicht oder mattweißes Licht)
zeigen.
Die Signale am Signalmaste mit mehreren Armen sind zu geben wie folgt:
9. Halt für das durchgehende und abzweigende Geleise:
bei Tage: " bei Dunkelheit:
Oberster Signalarm nach rechts wagerecht Rothes Licht der obersten Signallaterne.
gestellt.
10. Fahrt frei für das durchgehende Geleise:
bei Tage: " bei Dunkelheit:
Oberster Signalarm schräg rechts nach Grünes Licht der obersten Signallaterne.
oben gestellt (unter einem Winkel von etwa
45 Grad).
11. Fahrt frei für ein abzweigendes Geleise:
bei Tage: " bei Dunkelheit:
Zwei (beziehungsweise die beiden oberen) Grünes Licht der beiden (beziehungsweise
Signalarme schräg rechts nach oben gestellt der beiden oberen) Signallaternen.
(unter einem Winkel von etwa 45 Grad).
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