Eisenbahnen-—Fabriken- und Gewerbe-Inspektoren. 31
Eisenbahnen. Bekanntmachung, die Einführung
der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen
Deutschlands in Bayern betr.
—§ 75. Haftung für Verlust und Beschädigung
im Allgemeinen. S. 798.
§* 76. Beschränkung der Haftung bezüglich des
Bestimmungsortes. S. 798.
77. Beschränkung der Hafiung bei beson
deren Gefahren. S. 799.
§ 78. Beschränkung der Haftung bei Gewichts-
verlusten. S. 800.
§* 79. Vermuthung für den Verlust des Gutes.
S. 801
30. Höhe des Schadensersatzes bei Verlust
des Gutes. S. 801.
1½.
* 81. Höhe des Schadensersatzes bei ermäßig-
ten Ausnahmetarifen. S. 801.
§* 82. Wiederaufsinden des Gutes. S. 801.
* 83. Höhe des Schadenesersatzee bei Be-
schädigung des Gules. S. 802.
Deklaration des Interesses an der
Lieferung. S. 802.
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* 35. Höhe des Schadensersatzes für Verlust.
oder Beschädigung bei Deklaration des
Interesses an der Lieferung. S. 802.
§* 36. Hastung für Versäumung der Lieser-
frist. S. 803.
*# 87. Höhe des Schadensersatzes bei Ver
säumung der Lieferfrist. S. 803.
88. Schadensersatz bei Arglist und grober
Fahrlässigkeit. S. 803.
89. Ausschluß der Haftung. S. 803.
Erlöschen der Ansprüche nach Bezahlung
der Fracht und Annahme des Gutes.
S. 804.
* 91. Verjährung. S. 805.
IX. Schlußbestimmung. S 8305
Anlage A. Leichen-Paß. S. 806.
„ B. Vorschriften über bedingungsweise
zur Beförderung zugelassene Gegen-
stände. S. 807—850.
A. Aerpackung. S. 825.
B. Aufgabe. S. 829.
. Trausportmittel. S. 829.
I!). Verladen. S 830.
I. Vorsichtsmaßregeln in den Bahnhöfen und
während der Fahrt. S. 830.
Bestimmung der Züge und Einstellung
der mit Sprengstoffen beladenen Wagen
in dir Züge. S. 831.
½.
½.
—
S
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Eisenbahnen. Bekanntmachung, die Einführung
der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen
Deutschlands in Bayern betr.
— 6. Begleitung der Sprengstoffsendungen.
2
S. 832
II. Benachrichtigung der Umerwegsstationen
und der am Transporte betheiligten Ver-
waltungen. S. 832.
I. Ankunft auf der Bestimmungsstation und
Auslieferungen der Sendungen. S. 832.
— Anlage C. Frachtbrief. S. 817.
» D. Eitfrachtbrief. S 848.
» E. Erklärung. S. 849.
F. Nachträgliche Anweisung. S. 850.
Bekanmtmachung, die Beschaffenheit des zu
Eisenbahn-Frachtbriefen zu verwendenden
Papieres betr. 852—853.
Erkenntnisse des Gerichtshofes für
Kompetenzkouflikte:
— Erkenntniß vom pP. Jannar 1892 in Sachen des
Braumeisters Friedrich Gruber in Staffelstein gegen
den Brauereibesitzer Micharl Frank in Bamberg,
wegen Forderung, hier den verneinenden Rompctenz=
konflikt zwischen dem k. Landgerichte Bamberg und
dem gewerblichen Schiedsgerichte für die Stadt Bam-
berg betr. Beil. I. S. 1—6.
Erlenniniß vom 7. Mui 1892 in Sachen der Ge-
meinde Unterpleislirchen gegen den Oekonomen
Johann Lohr in Lederhub wegen Rückerstutung
von Auslagen, hier den bej henden Kompetenzkonflikt
zwischen dem k. Amtsgeri mn Allötting und der k.
Regierung von Oberbayern, Kammer des Junern,
betr. Beil. II. S. 7 10.
Erkenntniß vom J. Juni 1892 in Sachen Heyel
Johannes IV, A.ferer in Od nbach, gegen das k.
Staatsärar wegen Gr usstreuiigk. iten an der Staats-
straße, hier den beiahenden Rompetenlonflilt zwischen
der k. Regierung der Pfalz, Rammer des Innern,
und dem k. Amtsgericht L uierecken betr. Bell. III.
S. 11—19.
Ersabgeschäft. Siebe „Militärwesen“ und
„W hrordnung“.
Excellenz. Verleihung des Prädikates „Excel=
lenz“. 39. 57. 718.
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Fabriken= und Gewerbe-Inspektoren.
83—85.
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