Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1893. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jahr 1893 
2947 488 „-, wovon ein Steuerprozent auf 29 474 A sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1893. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung 
IV. 
I. Den Beschlüssen des Landraths bezüglich der Erhöhung der Mittel für Umwandlung 
von Hilfslehrerstellen in Verweserstellen ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
2. Dem wiederholten Antrage des Landraths auf Verstaatlichung der Realschulen ver- 
mögen Wir eine weitere Folge nicht zu geben, zumal auch die Kammer der Abgeordneten 
erst mit Beschluß vom 27. Februar 1892 (Stenogr. Ber. Bd. VIII S. 532 r2c.) über eine 
gleichartige Petition des Vereins von Lehrern an technischen Unterrichtsanstalten zur Tages- 
ordnung übergegangen ist. 
3. Die vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt 
Deggendorf gefaßten Beschlüsse erhalten hiemit Unsere Genehmigung. 
4. Desgleichen genehmigen Wir die Beschlüsse des Landraths in Bezug auf llfer- 
schutz= und Flußkorrektionsbauten sowie den Beschluß über Gewährung eines Zuschusses von 
2000 M. aus dem Fonds für Kultur an die Gemeinde Irnsing zur Erbauung eines Hoch- 
wasserdammes dortselbst. 
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, erkennen Wir seinen Eifer in 
Förderung der Interessen des Kreises wohlgefällig an und versichern ihn Unserer Huld 
und Gnade. 
München, den 15. März 1893. 
Luitpold, 
Drinz von Layern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
TDr. A#rhr. u. Riedel. Frhr. u. Feilitzsch. Irr. v. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl.: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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