Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

K 12. 
Adceber sich t 
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der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen des Regierungsbezirkes 
von Oberfranken für das Jahr 1893. 
  
  
  
  
  
  
  
  
I Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
A42 
i 
I. Abschnitt. T. 
Ureis-Ausgaben. 
I.Auf Erhebung und Verwaltung der Kreis-Einnahmen . 12973— 
Summa Cap. 1 für sich- 
II. Bedarf des Landrathes. 
1 Diäten und Reisekosten der Landrathsmitglieder 2 850 — 
2| Diäten und Reisekosten der Mitglieder des bondrathe " 
ausschusses 700 — 
31 Regiekosten . 1000— 
Summa Cap. II 4550 — 
III. Auf Erziehung und Bildung. 
1m Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrer-Personals: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 10 248 — 
b) aus der Kreisschuldotation ...... 1649577 
c) Anschlag der ärarialischen Dienstwohnungen und Dienstgründe 
– 4 — — 
Tit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes vom 
10. November 1861 einschlüssig der früheren Kongrual-Ergänzungs- 
zuschüsse (Cap. 1 § 3 Tit. 4 der Einnahmen) 113 270 33 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des gesammten 
Lehrpersonals in der bisherigen Weise aus Centralfonds 137383 54 
) zur Gewährung einer Zulage von je 90 .X an alle Verweser 
und Schulgehilfen, sowie an die weltlichen Lehrerinen. einschlüssig 
der Verweserinnen und Hilfslehrerinnen 40 140 4 — — — 
d) zur Aufbesserung des Lehrereinkommens aus sutoflube 
aa) in den in Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes be- 
zeichneten Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer 
auf 850 , der Verweser und weltlichen Lehreriunen 
auf, 680 M 68 190 92 
bDb) in den in Art. 3 Zif. 2 des Schuldotafionsgesetzes be- 
zeichneten Gemeinden auf 1000 M. 6 880 (03 
cc) Gehaltserhöhung für das unter aa und bb nicht berück- 
sichtige Lehrpersonal und zwar von: 
100 K für die wirklichen Lehrer 15 800 — 
80 K& für die Verweser . 2480—— 
oOJLfurdtewcrkltchcnuud tlösterlichen Lehrerinnen . 3550—
	        
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