Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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Festgesetzter 
Cap. S Vortrag Betrag 
i MlJ 
I 
III. Tit. 3. Dienstalterszulagen: 
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der T 
XIX. und XXI. Finanzperioden für die wirklichen Schullehrer 
à 90 A. nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienstjahren 
von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die ständigen » 
Vertvcser,weltlichcnLehrerinncnundBerwcscrinacn3172.-L 
nach 5 und von je 45 AK nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 
5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 6 
] 417 254 K 50 J — — 
" b) aus Kreisfonds: 
na) für die ältesten Lehrer im Kreise 1 240 
bbb) für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und 
1 Gehilfen, welche die Anstellungsprüfung mit Erfolg be- E 
. standen haben, bis zum Eintritte in die ie staatlichen Dienst. 
alterszulagen . 4000— 
it. 4. Beiträge zur Haltung von Squlgehilfen: 
a) für vorübergehende Aushilsfen 11 000 — 
b) zur Honorirung des Lehrerpersonals für Ertheilung von Abtheilung gs. 
Unterricht 11 000— 
. 5. Besondere Remunerationen und unteiihncen sir das altive 
Lehrerpersonal 3000 — 
6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
. a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 1906 74 
„ b) aus der Kreisschuldotation 6 402 94 
JD) allgemeine Beiträgee an die Schtltessen der Städte: 
Bamberg 7555 — 
Bayreith 7586 — 
of 5 143 
I) an dürftige Gemeinden für Schulpersonalexigenz. . 1080— 
it. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausnenbanten: 
a) Realexigenz-Beilräge 3 500 — 
b) zum Unterhalte von Schilbnsen inci. 15000 M außerordent= 69 000 
D) zu Schulhaus-Neubanten licher Staatszuschuß — 
Tit. 8. Ständige Bauausgaben .. . 21 A— — 1— 
it. 9. Prüfungs= und Aussichtskosten: | 
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die 
Vornahme der ordentlichen 3 
und außerordentlichen Schulvisitationen 12270 — 
dann für Formularpapiere 
b) für den Kreisschulinspektor: 
aa) Gehalt. 4620 — 
bb) Wohnungsgeldzuschuß . 300—— 
cc)Dtaten-und Reisekosten- Aversum 1080 — 
  
— 
  
.10. Pensionen und Alimentaticnen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt waren: 
 
	        
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