Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

  
  
  
MI. 17 
2 "u7 Name und Bedeutung Art und Weise der 4 . 
IX des Signals Signalistrung Beantwortung des Signals 
4b Desgleichen *1 U00 U000 U00 Wird von den Dampfschiffen 
auch von Fischerschiffen in Hör-In rascher Aufeinanderfolge mit dem Erkennungssignale 
weite von Nebelsignalen der kurze Töne mit dem Nebelhorne, (Nr. 2 oder 2b) beantwortet 
. Dampsschiffe 
r (8 12, Ziffer 1b) # 6 · 
5 Ncbelsignal Wird von Dampfschiffen mit 
  
der Segelschiffe, Trajektläyne In der Minute ein langge-dem Erkennungssignale beant- 
und Güterschleppschiffe, wenn zogener Ton mit dem Nebel- wortet 
solche in Schlepp von Dampf- horne 
schiffen sich befinden, und zwar: 
a) solange sie in Hörweite 
der Nebelsignale anderer 
I Schiffe sind, und « 
b) bei der Annäherung an den 
- Hafen " 
12, Ziffer le) « 
6 Nebeksigual vI 0 
eines Segelschiffes, welchesaußer= In der Minnte mindestens ein- 
halb eines Hafens geankert ist mal 2 rasch aufeinanderfolgende 
(( 12, Ziffer 10) keurze Töne mit dem Nebelhorne 
7 Nebelsignal Wird von den Dampfschiff 
iuiu der Minute 3 langgezogenesHn . pfschiffen 
des Wärters an der Hafenlucke . mit dem Krbelyeln #n- mitdem Hafeneinfahrtssignalel 
haltendes Läuten mit der Nebel- U eantwortet, sobalddas Nebel- 
glocke mit emsprechenden Zwi,. born, und mit dem Hafen- 
schenpausen. Diese Signalisir- einfahrtssignale II, sobat hdie 
ung hat sofort beim Wahr= Nebelglocke gehört wir 
nehmen von Nebelsignalen der (6 12, Ziffer lc) 
Schiffe zu beginnen und ist bis 
zur Einfahrt derselben fort- 
zusetzen 
  
  
  
8 Hasfeneinfahrtssignal 1 — — 
ist von den Dampfschiffen zu 2langgezogene Pfiffe mit einer 
i geben, sobald das Nebelhorn kurzen Zwischenpause 
einer anzulaufenden Dampfer= 
station vernommen wird, und 
zwar solange, bis die Nebel- 
glocke gehört wird 
(§ 12, Ziffer le) 
Hafeneinfahrtssignal 11 
  
  
ist von den Dampfschiffen zu 3langgezogene Pfiffein gleichen 
geben, sobald die Nebelglocke Zwischenpausen 
einer anzulaufenden Dampfer- 
station vernommen wird, und 
zwar solange, bis das Glocken- 
signalzur Einfahrtvom Dampf- 
schiffe aus gegeben wird 
(8 12 RKiffer 10 . 
  
 
	        
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