Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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Bekanntmachung, die Wahl der Landtage Kommissre bei der k. Staats-Schuldentilgungs-Anstalt 
ctreffend. 
In Gemäßheit der Bestimmungen Tit. VII § 14 der Verfassungsurkunde und Art. 35 
des Gesetzes vom 19. Januar 1872, den Geschäftsgang des Landtags betreffend, sind von 
den beiden Kammern des gegenwärtigen Landtags nachgenannte Mitglieder derselben als 
Landtags-Kommissäre bei der k. Staats-Schuldentilgungs-Anstalt gewählt worden: 
I. Von der Kammer der Reichsräthe: 
Herr Reichsrath Ritter von Maffei als Kommissär und 
Herr Reichsrath Graf von Drechsel als Stellvertreter desselben; 
II. von der Kammer der Abgeordneten: 
Herr Abgeordnete Dr. Daller als Kommissär und 
Herr Abgeordnete Hänle als Stellvertreter desselben. 
Vorstehende Wahlen werden hiemit in Bezug auf die Mitunterzeichnung der Staats- 
schuldurkunden zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
München, den 10. Oktober 1893. 
Nönigl. Bauerische Staats-Schuldentilgungs-Commission. 
I)r. v. Jungermunn. 
Rahn. 
Maximilian Freiherrn von Kramer, Ober- 
hofmeister Ihrer Königlichen Hoheit der 
Prinzessin Adalbert von Bayern, die Be- 
willigung zur Annahme und zum Tragen des 
Königlich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Uamen Seiner Majestät des MKönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 6. Oktober ds. Is. aller- 
guädigst bewogen gefunden, dem k. Kämmerer 
ihm von Seiner Majestät dem Könige von 
Italien verliehenen Kommandeurkrenzes des 
Ordens der Italienischen Krone zu ertheilen.
	        
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