Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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16. 
16. 
17. 
b) Kenntuiß der Dienstvorschriften über die Bestellung der Telegramme, Ge- 
wandtheit in der Führung der den Depeschenbestelldienst betreffenden Register; 
c) Kenntniß der inneren und äußeren Telegrammbestellbezirke sowie der 
örtlichen Lage der Geschäftsräume amtlicher Stellen und Behörden; 
Heizer und Maschinisten bei der pneumatischen Anlage: 
a) Elementare Schulbildung, Rechnen mit gewöhnlichen und Dezimalbrüchen und 
Fähigkeit, eine dienstliche Meldung auch schriftlich in angemessener Form 
zu erstatten; 
b) Genaue Kenntniß der pneumatischen Anlage und der auf den Pneumatik- 
dienst bezüglichen Dienstvorschriften; 
) Kenntniß des Dampfkessels und seiner Theile, allgemeine Kenntniß ein- 
facher Dampfmaschinen und Pumpen sowie der einfachen physikalischen 
Gesetze über Wasserdampf und dessen Wirkungen; 
d) Kenntniß der Vorschriften für die Kesselheizer und Dampfmaschinenwärter; 
Statusmäßige Banzeichner: 
a) Vorbildung in einer Baugewerkschule, orthographische und geläufige Schrift 
und die Fähigkeit, einen Gegenstand äus dem Dienstkreise des Zeichners 
in angemessener Form schristlich darzustellen: 
b) Rechnen, auch mit gewöhnlichen und Dezimalbrüchen, Berechnung gerad- 
liniger ebener Figuren sowie des Kreises und seiner Theile; 
) Berechnung der regulären Körper, Inhaltsbestimmung ebenflächiger Körper, 
des Cylinders, Kegels und der Kugel sowie der Oberfläche derselben (ohne 
Veweisführung); 
d) Anfertigung von Materialberechnungen und Kostenvoranschlägen, Auf- 
nahme von Situationsplänen, Stangen= und Ständerprofilen sowie von 
Dachstühlen und Ständern; 
e) Fertigkeit im Freihand= und Linearzeichnen; 
Zähler des Markenverlagsamtes: 
a) Elementare Schulbildung; 
b) Kenntniß der Postwerthzeichen, der Uebernahme, Aufbewahrung und Ab- 
gabe der Werthbestände."“ 
III. in § 9: 
in Ziff. 1 zu streichen: „Briefstempler“ und „Packetenmacher“, ferner anstatt „Bureau- 
diener“ zu setzen: „Postbureaudiener“;
	        
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