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derjenigen Städte eingeführt werden, denen die Einfuhr bisher dispensweise gestattet war,
bezw. gestattet werden wird.
Die Ueberführung der Thiere von der Grenze bis zum Bestimmungsort hat mittelst
der Eisenbahn direkt und ohne Umladung in plombirten Wagen zu erfolgen. (Ziff. 4 Abs. 2
des Schlußprotokolls).
Die Einfuhr von Nutz= und Zuchtvieh aus Oesterreich in die bayerischen
Grenzbezirke ist jedoch fernerhin nach Maßgabe der wieder in Kraft tretenden Bestim
mungen der Bekanntmachungen vom 22. Jannar 1887, vom 18. Dezember 1890 und
vom 30. Juni 1891 — Ges.= u. Verordn.-Bl. 1887 S. 13, 1890 S. 663, 1891 S. 201 —
gestattet.
Verbleiben.
München, den 20. Februar 1893.
Im Uebrigen hat es bei der Bekanntmachung vom 12. Jannar ds. Is. sein
Frhr. u. Feiliizsch.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme einer fremden Dekoration.
Im Namen Seiner Mazjestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit:
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 11. Februar ds. Is.
allergnädigst bewogen gefunden, dem k. General
intendanten Karl Freiherrn von Perfall die
Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
des ihm von Seiner Majestät dem Koaiser
von Oesterreich verliehenen Oesterreichisch-
Naiserlichen Ordene? der Eisernen Krone l. Klasse
zu ertheilen.
Der Generalsekretär:
Ministerialrath v. Nies.
Auszug aus der Adels-Matrikel des
Königreiches.
Der Adels-Matrikel wurden einverleibt:
unter'n 8. Februar ds. Is. der Senats-
präsident am k. Oberlandesgerichte München,
Georg Ritter von Obermüller, für seine
Person als Ritter des Verdienst-Ordens der
Bayerischen Krone bei der Ritterklasse Lit O.
Fol. 14, Act.-Num. 19851, und
unter'n 12. Februar ds. Is. der Rath am
k. Obersten Landesgericht, Friedrich Ludwig
Nitter von Seiffert in München, für seine
Person als Nitter des Verdienstordens der
Bayerischen Krone bei der Ritterklasse L#it. S.
Uol. 101, Act.-Jum. 21691.