Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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derjenigen Städte eingeführt werden, denen die Einfuhr bisher dispensweise gestattet war, 
bezw. gestattet werden wird. 
Die Ueberführung der Thiere von der Grenze bis zum Bestimmungsort hat mittelst 
der Eisenbahn direkt und ohne Umladung in plombirten Wagen zu erfolgen. (Ziff. 4 Abs. 2 
des Schlußprotokolls). 
Die Einfuhr von Nutz= und Zuchtvieh aus Oesterreich in die bayerischen 
Grenzbezirke ist jedoch fernerhin nach Maßgabe der wieder in Kraft tretenden Bestim 
mungen der Bekanntmachungen vom 22. Jannar 1887, vom 18. Dezember 1890 und 
vom 30. Juni 1891 — Ges.= u. Verordn.-Bl. 1887 S. 13, 1890 S. 663, 1891 S. 201 — 
gestattet. 
Verbleiben. 
München, den 20. Februar 1893. 
Im Uebrigen hat es bei der Bekanntmachung vom 12. Jannar ds. Is. sein 
Frhr. u. Feiliizsch. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Mazjestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit: 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 11. Februar ds. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, dem k. General 
intendanten Karl Freiherrn von Perfall die 
Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Majestät dem Koaiser 
von Oesterreich verliehenen Oesterreichisch- 
Naiserlichen Ordene? der Eisernen Krone l. Klasse 
zu ertheilen. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
Auszug aus der Adels-Matrikel des 
Königreiches. 
Der Adels-Matrikel wurden einverleibt: 
unter'n 8. Februar ds. Is. der Senats- 
präsident am k. Oberlandesgerichte München, 
Georg Ritter von Obermüller, für seine 
Person als Ritter des Verdienst-Ordens der 
Bayerischen Krone bei der Ritterklasse Lit O. 
Fol. 14, Act.-Num. 19851, und 
unter'n 12. Februar ds. Is. der Rath am 
k. Obersten Landesgericht, Friedrich Ludwig 
Nitter von Seiffert in München, für seine 
Person als Nitter des Verdienstordens der 
Bayerischen Krone bei der Ritterklasse L#it. S. 
Uol. 101, Act.-Jum. 21691.
	        
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