Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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Für Gemeinden 
Für Klärkte 
    
Nr. 2564. 
Bekauntmachung, Aenderung an der Bezeichnung von Forstdienststellen betreffend. 
K. Staatsministerium der Finanzen. 
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreiches Bayern Ber— 
weser, haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß das Forstamt Breitenfurt von 
Breitenfurt nach Eichstätt verlegt werde und die Bezeichnung „Forstamt Eichstätt 
West“ führe und daß das Forstamt Eichstätt die Bezeichnung „Forstamt Eichstätt Ost“ 
erhalte, ferner daß künftig das Forstamt Rottenstein „Forstamt Eichelsdorf“, die 
Stelle eines Forstamts-Assessors zu Obergeiersnest, Forstamtes Neuwirthshaus, 
„Untergeiersnest“, die Försterstelle zu Birkach, Forstamtes Bamberg West „Steg- 
aurach“, die Forsterstelle zu Neuhemsbach, Forstamtes Winnweiler „Heinzen thal“, 
die Försterstelle zu Stahlberg, Kommunal-Forstamtes Alsenz „Neubau“ und die Foörster- 
stelle zu Erzwäsche, Forstamtes Schweigen, „Erzgrube“ benannt werde. 
München, den 6. März 1893. 
Dr. Frhr. v. Niedel. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Schneider.
	        
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