Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

  
  
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Festgesetzter 
Cap. S Vortrag etrag 
6 Al. 1)T 
III. 1|Tit. 3. Dienstalterszulagen: 
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der 
XIX. und XXI. Finanzperioden für die wirklichen Schullehrer 
à 90 & nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienstjahren 
von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die ständigen 
Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72 M nach 
5 und von je 45 .K nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren 
von dem bczeichneten Zellonntt an gerechnet 585 010 A 37 3 —. 
b) aus Kreisfonds . ...... — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) im Allgemeinen zur Deckung der Gehilfengehalte in bisheriger Weise 28 607 82 
5) Naturalverpflegungsbeiträge für Hilfslehrer und Hilfslehrerinnen 152 984 — 
c) zur Beschaffung von Aushilfen an Stelle des zu militärischen 
Uebungen einberufenen Lehrerpersonals 2000 — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und unterstützungen für das altive 
Lehrerpersonal: 
a) für die Arbeitslehrerinnen 20 000 — 
b) für die Konferenzvorstände 6 000 — 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Zuschüsse an weibliche Klosterschulen 13 350 66 
b) Allgemeine Beiträge überhaupt: 
aa) aus fundationsmäßigen Neichuissen des Staatsärars 3 264 76 
bb) aus allgemeinen Kreisfonds 90 679 08 
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu 1 Schulhausneubamten: 
a) Realexigenzbeiträge: 
aa) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 1 782 14 
blb) aus allgemeinen Kreisfonds 1 909 87 
b) zum Unterhalte von Schulhäusern . 
Schulhausnenbanten 72 900 — 
Tit. 8. Ständige Bauausgaben. 97 690 
Tit. 9. Prüfungs= und Aussichtskosten: 
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der ordent- 
lichen und außerordentlichen Schnloisitationen, dann für Formular- 
papiere . 1540()—- 
b) für die Kreisschulinspektoren: 
an) Gehalte (incl. Aufbesserungsbedarf für das Jahr 1893) 15 608 — 
bb) Wohnungsgeldzuschüsse (incl. Aufbesserungsbedarf für das 
Jahr 1893 1260 —1 
c) Diäten und Reisekosten 3 600 — 
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
  
vor dem Entstehen der besetlichen 8 Kreisvereine ieseirtP .varen,D 
aa) aus Centralfonds 900 11— 7 
blb) aus Kreisfonds . .. 
  
  
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