Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

M 26. 
289 
Perlach und Forstenried entstandenen Kahlflächen erwachsen werden, die Summe von 
700 000 JX den nach der Generalfinanzrechnung bestehenden Mehreinnahmen des Jahres 1892 
zu entnehmen. 
818. 
Endlich wird der k. Staatsminister der Finanzen ermächtigt, 
1. 
7“ 
die Kosten für Erwerbung des Kelleranwesens Haus-Nr. 6, 7 und 9 an der 
inneren Wienerstraße zu München aus der für den Etat des k. Hofbräuhauses 
durch § 18 des Finanzgesetzes vom 21. April 1884 bestimmten Reserve zu ent- 
nehmen und letzterer als Ersatz hiefür die etwaigen in der XXII. Finanzperiode 
sich ergebenden Mehreinnahmen des k. Hofbräuhauses, sowie die zu gewärtigenden 
Erlöse aus der Veräußerung der Kelleranwesen Haus-Nr. 10, 24/26 und 28/30 
an der Rosenheimerstraße zu überweisen, ferner 
. zur Bestreitung der Kosten der Herstellung von Lagerkellern in dem neu erworbenen 
Anwesen an der inneren Wienerstraße, sowie der Verlegung des Sudhauses, des 
Gährkellers, der Diensträume des Hofbräuamtes und der Beamtendienstwohnungen 
in dieses Anwesen im Höchstbetrage von 1 443 700 -X den erwähnten Reserve- 
sond zu verwenden und, insoweit derselbe zur Deckung des in den Jahren 1894 
und 1895 sich ergebenden Bauaufwandes nicht ausreichen sollte, den Mehrbetrag 
aus der Staatskasse vorschießen zu lassen. 
8 19. 
Der Maximalbetrag, welchen der gleichzeitige Umlauf der auf Grund des Gesetzes vom 
21. April 1884, die Landeskultur-Rentenanstalt betreffend, auszugebenden vierprozentigen 
Schuldverschreibungen (Landeskultur-Rentenscheine) gemäß Art. 1 Abs. 2 dortselbst nicht über- 
steigen darf, wird auf vier Millionen Mark erhöht. 
Gegeben zu München, den 11. Juni 1894. 
Luitpold, 
Prinz von Gayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Crailsheim. or. Frhr. v. Niedel. Frhr. v. Feilihhsch. lr. Brhr. v. Leonrod. Irr. v. Müller. Frhr. v. Asch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Oberregierungsrath 
im k. Staatsministerium des Innern: 
Rasp. 
56
	        
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