Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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10. Vierte Klasse: Freihandzeichnen: Reichere Ornamente nach Wandtafeln und 
plastischen Vorlagen in Umrissen mit leichter Schattenangabe. Anlegen mit Farbtönen. 
Linearzeichnen: Aus Kreisbögen zusammengesetzte Linien. Konstruktion der am 
häufigsten angewendeten Kurven. Projektionszeichnen von Punkten, Geraden und ebenen 
geradlinig begrenzten Figuren. Einfachste Linearornamente und Verzierungen à la grecque. 
11. Fünfte Klasse: Freihandzeichnen: Neichere Ornamente der Antike, des 
Mittelalters und der Renaissance nach dem Nunden in Umrissen mit leichter Schattirung 
und Angabe von Profilen. 
Linearzeichnen: Projektion des Kreises der einfachsten ebenflächig begrenzten Körper, 
des Cylinders und des Kegels; Schnitte dieser Körper und der Kugel durch Ebenen. Ein- 
fache netz-, parket= und gitterartige Muster. 
12. Sechste Klasse: Freihandzeichnen: Fortsetzung des Ornamentzeichnens nach 
dem Nunden mit mehr oder weniger durchgeführter Schattirung. Zeichnen von Theilen des 
menschlichen Körpers. 
Linearzeichnen: Durchdringungen von Körpern mit Beschränkung auf einfache in 
der Praxis vorkommende Fälle. Zeichnen der Säulenordnungen und, soweit es angeht, 
anderer Architekturtheile nach vorausgegangener Erlänterung. 
§ 19. 
Kalligraphie. 
1. Beim Unterricht im Schönschreiben ist besonders auf Reinlichkeit und Deutlichkeit 
zu achten. In der ersten Klasse ist die deutsche und die englische Kurrentschrift einzuüben 
und in der zweiten Klasse eine Anleitung zu solchen Schriftarten zu geben, welche sich zum 
Ueberschreiben von Zeichuungen eignen (Rund= und Lapidarschrift). — In der Handels- 
abtheilung wird die Einübung der deutschen und der englischen Kurrentschrift sowie die der 
Rundschrift fortgesetzt; außerdem haben sich die Uebungen vorzugsweise auf die Anfertigung 
kanfmännischer Formulare zu erstrecken (Rechnungen, Fakturen, Quittungen, Wechsel, Handels- 
briefe u. dergl.) 
2. Uebrigens haben alle Lehrer in sämmtlichen Klassen auf eine reinliche und deutliche 
Schrift in den Heften strenge zu halten. Es wird dem Ermessen des Rektors anheim- 
gestellt, solche Schüler der vier oberen Nealklassen, welche nachlässig schreiben oder einer 
Nachhilfe bedürfen, in den Schreibunterricht einer niederen Klasse zurückzuweisen oder zum 
Besuche besonderer Schreibstunden zu verpflichten. 
820. 
Turnen. 
1. Der Turnunterricht bezweckt harmonische Ausbildung des ganzen Körpers zu ge- 
steigerter Rüstigkeit, Gewandtheit und Ausdauer. Zugleich soll derselbe zur Ordnungsliebe,
	        
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