Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Mojestät des Ränigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'n 27. Dezember vor. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, den zu Aller- 
höchst-Ihrem Hofstaate gehörigen beiden Be- 
diensteten Johann Ultsch, Frotteur, und 
Franz Passauer, Hausdiener, die silberne 
Medaille des Verdienstordens vom heiligen 
Michael zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Uaumen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 20. Dezember vor. Js. 
allergnädigst bewogen gesunden, dem k. Hof- 
sourier Jakob Nockelmann die Bewilligung 
zur Annahme und zum Tragen des ihm von 
Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt ver- 
liehenen Ritterkreuzes II. Klasse des herzogl. 
Anhaltischen Haus-Ordens Albrechts des Bären 
zu ertheilen. 
  
Notiz. 
Den Abonnenten des Gesetz und Verordnungs Blattes für das Rönigreich Bayern diene zur Nachricht, daß 
Titelblätter und Register zum Jahrgange 1894 am 8. Jannar ds. Js. zur Ausgabe gelangten.
	        
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