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Cap. 8 Vortrag
Festgesetzter
Betrag
4
at
II. Abschnitt.
XKrei = Einnahmen.
l. Zuschüsse aus der Staatskasse.
1 Lateinschu'len.
Fundationsbeiträge .
Aus der Kreisschuldotation
Zuschüsse aus Centralfonds für Erziehung und Bildung.
Tit. 1. Die auf speziellen Nachtstieein und Vew'ligungen bernbenden
Pensionen für quiescirte Sundienlehrer und Studienlehrers-Relikten
S
Gewerblich7iechnische Schulen
Summa s8
3 Deutsche Schulen
dations Sbeiträge .
Tit. 2. Leistungen für ständige Banausgaben
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation.
zuschüsse
Sbmllehrer à 90 nach 5, 10, 13, 15, 20 und je
dienstunfähig gewordener Schullehrer
Tu. 10. Unterstützungebeiträge für Schullehrers Relillen:
I Stunnu1·«
Til. 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Vewilligungen beruhende dun
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem
Gesetze vom 10. November 1361 die früheren Kongrnalergänzungs
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer,
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 ./X an alle Schul-
verweser, weltliche behrerinnen und Schulgehilfen 37 370 499 )
Til. 7. Zur Gewährung von Dienstalter##ulagen nach den Willigungen
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen
weiteren
5 Dienstjahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung dann für
die ständigen Verweser, welllichen Lehrerinnen und Verweserinnen
72 A. nach 5 und von 45 K nach 10, 13, 15, 20 und j
weieercn 5 Juhren von dem bezeichneten zeilpunkt an geereihue
619 503 92
Tit 8. Zur Unterstützung dienstunjähiger älterer Schullehrer,
bereits vor dem Eutstehen der geseblichen Kreisvereine uierein.
worden sind . .()0().-L
Tit. 9. Zuschuß an den geseblichen Kreisverein zur Unlerstützung
Hn) nach der in der XX. anzperivde sestgesebten Norm (240 M
für eine Willwe, 130 .X für eine Doppelwaise und 100 „X für
eine einsache Waise) .. 20428Jl3liJ
28 501
200 548
147 929
20
19
8