Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade gewogen. 
München, den 18. November 1895. 
Luitpold, 
Prinz von Gayern, 
des Königreiches Bayern Verweser 
Lr. Frhr. v. Trailsheim.Dr. Frhr. o. Niedel. Frhr. v. Feilitzsch. Or.Frhr. v. Leourod.Frhr. v. Asch.v. Landmann. 
An Auf Allerhöchsten Befehl: 
1) die Kammer der Reichsräthe, der General-Sekretär: 
2) die Kammer der Abgeordneten. Wi* v. Kopplstätter 
Nr. 6395ll. 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. 
K Staatsministerium des föniglichen hauses und des Aeubern. 
Auf die am 1. Dezember ds. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnlinie Kempten — 
Pfronten finden die Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerus 
vom 10. Dezember 1892 (Gesetz= und Verordnungsblatt 1892 S. 912 ff.) Anwendung. 
München, den 24. November 1895. 
Dr. Krhr. v. Crailsheim. 
Der General-Sekretär: 
von Bever. 
Stantsdienst- Nachricht. Königlichen Hauses und des Aeußern, Alois 
Neubel, seinem allerunterthänigsten Ansuchen 
Im Uamen Seiurr Majestät des fiönigs. entsprechend, wegen Krankheit und dadurch 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= bewirkter Funktionsunfähigkeit auf Grund des 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, § 22 lit D der IX. Verfassungsbeilage vom 
haben Sich unter'n 15. November de. Is. 1. Dezember ds. Is. an in den zeitlichen 
allergnädigst bewogen gefunden, den Geheimen Ruhestand auf die Dauer eines Jahres zu 
Legationsrath im k. Staatsministerium des veisetzen.
	        
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