Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

  
MG. 103 
Angabe 
« »s-, Bezeichnung 
bei den f .— der Behörden, an welche die 
Bezcichnung der Stellen. schließlich bestimmten Bewerbungen zu richten sind, Bemerkungen. 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten find. 
  
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
  
II. Im Bereich des Departements der Justiz. 
Gerichtsvollzieher, — 
Registratur- und Kauzleibeamte (Gerichts- 
schreibergehülfen) bei dem gemeinschaft- 
lichen thüringischen Oberlandesgericht zu 
Jena, 
Gerichtsschreibergehülfen bei den Land- 
erichten, mit Ausnahme der Kassirer mindestens zur 
Hei den letzteren, Hälfte. 
Gerichtsschreibergehülfen bei den Amtsge- 
richten, 
Büreauassistenten der Staatsanwalt= 
schaften bei dem Oberlandesgericht und 
bei den Landgerichten. 
Departement der Justiz, 
bezüglich Präsident 
oder Oberstaatsanwalt 
am Oberlandesgericht 
zu Jena, bezüglich 
Präsident oder Erster 
Staatsanwaltdesbetr. 
Landgerichts. 
III. Im Bereich des Departements des Innern. 
Wegemeister und Chausseeaufseher, mindestens zur 
älfte. 
Kontroleure und Pfandbewahrer bei den v — 
Großherzoglichen Leihhäusern, 
Gendarmen, — 
Expeditionsgehülfen, Hülfsexpedient und 
Kassenbeamte bei den Bezirksdirektionen, mindestens zur 
Epedienten, Kassen= und Sekretariatsl,Hälfte. 
gehülfe, Hülfsschreiber bei den Landes- 
heilanstalten. T 
Departement des 
Innern. 
IV. Im Bereich des Departements der Finanzen. 
Steueraufseher, mindestens zu 
zwei Dritteln. 
Vollstreckungsbeamte bei den Rechnungs- — 
ämtern, soweit sie aus Staatskassen un- 
mittelbar gelohnt werden und soweit es 
sich nicht um Stellen von ganz geringem 
Umfang und Einkommen handelt (§. 3 
der Verordnung vom 28. Septem- 
ber 1882), 
Expedienten bei den Rechnungsämtern, „% 
soweit sie aus Snisch unmiteelba. indestens zur 
bezahlt werden, Hälfte. 
Expeditionsgehülfen bei den Steuerrevi- 
sionen. 
  
Departement der 
Finanzen. 
  
  
  
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