MG.
105.
Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehakten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
9. Großherzogliche Amtsgerichte.
Gerichtsvollzieher,
Gerichtsdiener (Pförtuer).
10. Großherzogliches Konsistorium.
Kopiist,)
Pedell,
Schuldiener bei den Schulen landes-
herrlichen Patronats. ·
11. Großherzogliches Kammer= und Forst-
kollegium.
Kopiisten, Pedellen, Portier, Hülfs-
diener,
Bauschreiber.
12. Domainalämter.
Diätarische Schreiber,
Amtsreiter und Amtsdiener.
13. Großherzogliches Baudepartement.
Hafenmeister und Schleusenwärter
(Aufseher) am Kammerkanal.
14. Großherzogliches Militärkollegium
Aktuar,
Diätarischer Schreiber,
Pedell.
zur Hälfte.
zu drei Fünftheilen
Großherzogliches Mili-
tärkollegium zu Neu-
strelitz.
X. Grohherzogthum GEldenburg.
A. Bei sämmtlichen Staatsverwaltungen.
1. Kopüssten, Expedienten und die vom
Staate bezahlten Lohnschreiber, für
deren Thätigkeit § 3 Ziffer 1 der Grund-
sätze für die Besetzung der Subaltern-
und Unterbeamtenstellen bei den Reichs-
und Staatsbehörden mit Militäran-
wärtern zutrifft,
2. Pedellen (Amtsdiener, Kanzleidiener)
und Boten,
Für die Stellen im Eisen-
bahndienst an die Groß-
herzogliche Eisenbahn-
direktion zu Oldenburg;
für die Stellen im Zoll= und
Steuerdienst an die Groß-
herzogliche Zolldirektion
daselbst;
im Uebrigen an das Sekre-
tariat des Gesammt-
ministeriums zu Olden-
burg bezw. hinsichtlich
derjenigen Stellen, bei
welchen die Vergütung
nach der Arbeitsstunde
4) Soweit diese Stelle
nicht im Nebenamt
besetzt wird.
Soweit diese Stellen
nicht Nebenämter
sind.
Bestimmungen dar-
über, welche von den
im oldenburgischen
Staatsdienste den
Militäranwärtern
vorbehaltenen Stel-
len denselpen nur
im Wege des Auf-
rückens oder der
Beförderung zu-
gängig sind, sind
nicht erlassen.