Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

M s. 161 
Westfalit (Gemenge von Salpeter mit Harz, Naphtalin und rohen Theerölen, 
mit oder ohne Zusatz von Lacken und Firnissen, mit oder ohne Zusatz von 
Kaliumbichromat) 
werden unter nachstehenden Bedingungen befördert: 
1. (1) Die Patronen sind in luftdicht verschlossene Blechbüchsen und letztere in starke 
Holzkisten zu verpacken. 
() Mit Paraffin oder Ceresin getränkte Patronen können auch durch eine feste 
Umhüllung von Papier in Packete vereinigt werden. Ferner dürfen Patronen, 
die nicht so getränkt sind, bis zum Gewichte von 2 Kilogramm in Packete 
vereinigt werden, die durch einen Ueberzug von Ceresin und Harz völlig 
von der Luft abgeschlossen sind. Die Packete sind in haltbare hölzerne 
Kisten oder Tonnen, deren Fugen so gedichtet sind, daß ein Ausstreuen 
nicht stattfinden kann, fest zu verpacken. 
(3) Jede Kiste oder Tonne darf höchstens 50 Kilogramm Patronen enthalten. 
2. Die Kisten und Tonnen müssen mit einer den Inhalt deutlich kennzeichnenden 
Aufschrift versehen sein. 
3. (1) Jeder Sendung muß eine vom Fabrikanten und einem vereideten Chemiker 
ausgestellte Bescheinigung über die Art des Sprengstoffes und über die Beachtung 
der unter Ziffer 1 und 2 getroffenen Vorschriften beigegeben werden. 
(2) Eine gleiche Bescheinigung ist von dem Absender auf dem Frachtbriefe unter 
amtlicher Beglaubigung der Unterschrift auszustellen. 
2. Am Ende der Nr. XIIV ist als zweiter Absatz nachzutragen: 
„Die vorstehend für flüssige Kohlensäure und für Stickoxydul erlassenen 
Vorschriften finden auch auf flüssiges Acetylen, jedoch mit folgenden 
Zusätzen Anwendung: 
Zu 1. An den Behältern dürfen Theile irgend welcher Art aus Kupfer, 
Messing oder sonstigen kupferhaltigen Legirungen nicht verwendet werden. 
Die Ventile müssen aus Stahl bestehen. 
Zu 2a. Der bei jeder Prüfung der Behälter anzuwendende innere Druck 
und die höchste zulässige Füllung betragen für Acetylen: 250 Atmo- 
sphären und 1 Kilogramm Flüssigkeit für je 3,0 Liter Fassungsraum 
des Behälters."
	        
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