Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

M 26. 
10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
18. 
19. 
21. 
22. 
24. 
25. 
S 
für eine Lokalbahn von Vohenstrauß nach Waidhaus auf den 
Betrag von . .. .... . 
für eine Lokalbahn von Haidhof nach Burglengeufeld auf den 
Betrag von 
für eine Lokalbahn von Amberg nach Schuaittenbach auf den 
Betrag von 
für eine Lokalbahn von Strullendor nach uni auf den 
Betrag von 
für eine Lokalbahn von Hirchenlamis nach Weißenstadt mit Fligel. 
bahn zum südwestlichen Ende von Weißenstadt auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Marrgrün nach Steben auf den Betrag von 
16. 
17. 
für eine Lokalbahn von Kronach nach Nordhalben auf den Betrag von 
für die Fortsetzung der Lokalbahn Neuenmarkt nach Goldmühle 
bis Glasermühle auf den Betrag von ... 
für eine Lokalbahn von Steinach nach Windsheim auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Ninuberg. Ostbahnhef nach einem Nord— 
bahnhof auf den Betrag von 
für eine schmalspurige Lokalbahn von Eichstätt-e Stadt t uach Kinding 
auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Mellrichstadt über .Oslbein nach Fladungen 
auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von wottershausen nach Stadtlauringen auf 
den Betrag von 
für eine Lokalbahn von der Bahnstation Dettelbach zur - 
Dettelbach auf den Betrag von ..... 
für eine Lokalbahn von Ungerhausen nach Ottobeuren auf den 
Betrag von 
für eine Lokalbahn von Oberdorf b. *“. sach Lechbruc * den 
Betrag von 
für eine Lokalbahn von Nothenbach über gindenberg nach Scheidegg 
auf den Betrag von .. ... 
257 
1007 800 MA 
514 700 4 
1 125 900 4 
1 543 900 
764 600 J4 
221 800 4 
1 458 800 4 
337 700 4 
527900 4 
982 000 / 
1 139 900 4 
798 900 4 
721 400 % 
322 700 4 
462 600% 
1 044 000% 
621 700 JX 
  
zusammen auf den Maximalbetrag von 24 305 300 — 
(vier und zwanzig Millionen drei hundert fünf tausend dreihundert Mark). 
49
	        
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