Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Hafenpolizeisekretäre, 
Untere Schiffahrts= und Hafenpolizei- 
beamte (Hafenpolizeisergeanten, 
Revierschutzmänner, Hafen-, Kanal-, 
Strom= und Schiffahrts-Aufseher, 
Strompolizeiaufseher, Hafenwächter 
und Boten), 
Lootsenamtsassistenten, Seelootsen, 
Stromlootsen, Revierlootse, 
Rechnungsführer und Büreaubeamte 
bei den Aichungsämtern, 
Bleichschreiber bei der Musterbleiche 
zu Sohlingen. 
2. Berg-, Hütten-und Salinenverwaltung: 
* Sekretäre und Buchhalter, sowie 
Assistenten und Büreaudiätarien 
bei den Provinzial= und Lokal-- 
verwaltungen, Revierbüreau-Assi- 
stenten und Revierdiüätarien, 
* Faktoren, 7Schichtmeister und etats- 
mäßige Assistenten auf den staat- 
lichen Berg-, Hütten= und Salz- 
werken, 
Verwaltungsbeamte bei der geolog- 
ischen Landesanstalt und Bergaka- 
demie in Berlin, soweit für sie 
eine besondere technische oder wissen- 
schaftliche Vorbildungnichterfordert 
wird, 
  
mindestens zur 
Hälfte. 
ausschließlich für Mili- 
täranwärter der 
Marlne; diese 
Regierungs-Präsidenten 
zu Stettin, Königsberg, 
Stade, Schleswig. 
Regierungs-Präsidenten 
zu Königsberg, Gum- 
binnen, Danäig- 
Stettin, Lüneburg, 
Stade, Osnabrick, 
Wiesbaden, Schleswig. 
Regierungs-Präsidenten 
zu Königsberg, Danzig, 
Stettin, Köslin, Stral- 
  
  
Stellen können auch 
mit Nichtanwärtern 
besetzt werden, falls 
die sich bewerbenden 
Militäranwärter 
der Marine das 
36. Lebensjahr über- 
schritten haben. 
mindestens zur 
Hälfte. 
sund. 
l 
Aichungsinspektoren zu 
Berlin, Magdeburg, 
Breslau, Cassel, Kiel, 
Köln. 
Regierungs-Präsident 
zu Hildesheim. 
  
mindestens zur 
Hälfte. 
Dasjenige Oberbergamt, 
in dessen Bezirk die 
Stelle zu besetzen ist. 
  
 
	        
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