Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

45 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfonge dieselben 
vorbehalten sind. 
ung 
dir Behr c welche die 
ewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
"1 
  
  
Bemerkungen. 
  
* Statusmäßige Bau= u. Maschinen- 
zeichner, 
*Oberbüreaudiener, 
*Geldzähler und Kassendiener, 
*Obersteuermänner, 
Kondukteure. 
* Stationsmeister, 
Packmeister, 
Bauaufseher, 
Wagenwärter, 
* Steuermänner, 
Torsstichbetriebsaufseher, 
* Meßgehülfen I. Klasse, 
* Magazinsgehülfen, 
* Büreaudiener, 
Thurmwärter, 
'Schleußenoberwärter, 
Stationsdiener, 
Büreaudienergehülfen, 
Magazinsdiener, 
Wagenwärtergehülfen, 
Lokomotivheizer, 
Dampfbootheizer, 
Heizer für elektrische und Gas- 
beleuchtung, 
Wechselwärter, 
Vorarbeiter im Bahnunterhaltungs- 
dienst, 
Nachtwächter, 
Meßgehülfen II. Klasse, 
Schleußenwärter, 
Matrosen, 
Stationswärter, 
Bahnwärter, 
  
  
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zu einem Drittel. 
ur Hälfte. 
zu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
zu zwei Dritteln. 
Generaldirektion der 
Kgl. Staatseisen- 
bahnen. 
  
  
unächst wird woch, in ein 
Drittel dieser Stellen für 
die dermalen vorhan- 
denen, in nicht status- 
mäßiger Berwendung 
stehenden Bediensteten 
vorbehalten. 
ein 
Zunächst wird no 
tellen 
Viertel dieser 
für die dermalen vor- 
handenen, in nicht status- 
mäßiger Verwendung 
stehenden Bediensteten 
vorbehalten. 
9
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.