Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

  
Je 6 61 
Angabe . 
. . ....· Bezeichnung 
bei den für Wilitär- der Behörden, an welche die 
- anwärter nicht aus- Bewerbungen zurichten sind 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten gen 3 "4 Bemerkungen. 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
2. Militär-Kassenwesen: 
a) General-Militär-Kasse: 
*General-Kriegs-Zahlmeister, 
Kontroleur, 
Pensions-Zahlmeister, 
Buchhalter, 
Kassen-Assistenten, 
Kanzleifunktionäre, 
Kassendiener; 
b) Korps-Zahlungsstellen: 
NRendanten, 
Buchhalter, 
Kassen-Assistenten, 
Kassendiener. 
3. Militär-Intendanturen: 
Intendantur-Sekretäre, 
*Intendantur-Registratoren, 
*Intendantur-Sekretariats-Assistenten, 
Intendantur-Registratur-Assisteuten, 
Kanzlisten, 
Büreaudiener, 
Büreaudiätarien für den Sekretariats- 
dieust, 
Büreaudiätar für den Registratur- 
dienst. 
4. Militär-Instizverwaltung: 
a) Generalanditoriat: 
Kanzleisekretär und Negistrator, 
Kanzleifunktionär, 
Kanzleidiener; 
b) Militärbezirksgerichte: 
Nanzleisekretäre, 
Kanzleifunktionäre, 
Kanzleidiener. 
  
  
  
  
  
1 4 . 
(Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
  
Soweit sie nicht aus Zahl- 
meister-Adspiranten er- 
gänzt werden. 
Soweit sie nicht aus Zahl- 
meister-Adspiranten er- 
gänzt werden. 
Soweit sie nicht aus Zahl- 
meister-Adspiranten er- 
gänzt werden. 
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