Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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5. Den auf die Kreiskranken= und Pflegeanstalt Frankenthal und auf die Kreis- 
irrenanstalt Klingenmünster sich beziehenden Landrathsbeschlüssen, insbesondere jenen, durch 
welche eine Vermehrung des Wartepersonales ermöglicht wird, ertheilen Wir gerne Unsere 
Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und ersprießlichen Förderung der Wohl- 
fahrt des Kreises und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 8. April 1897. 
Luitpold, 
Prinz von SLSayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilihsch. Ior. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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