Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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8. Der Landrath hat der Ortschaft An, Gemeinde Schöllang, 1 890 „X und den 
Gemeinden Untereichen, Herrenstetten, Jedesheim, Illertissen und An zusainmen 2 500 M. 
für Schutzdammbanten auf Rechnung des Fondes für fakultative Beiträge an Distrikte zu 
den Kosten für Herstellung von Hochwasserdämmen und Uferschutzbauten, ferner der Gemeinde 
Burgberg zur Fortsetzung der Thalsperrbauten am Wüstbache einen Zuschuß von 500 M 
aus dem Fonde zur Verhütung jäher Ueberschwemmungen durch Hebung der Waldkultur 
bewilligt. Auch diesen Beschlüssen wird gerne Unsere Genehmigung ertheilt. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir dem- 
selben Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und umsichtigen Bestrebungen zur 
Förderung aller Kreisinteressen und die Versicherung Unserer Huld und Gnade aus. 
München, den 21. April 1897. 
Luitpold, 
Prinz von Gagern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Krhr. v. Feilitzsch. I0r. v. Landmann. 
Auf Aller höchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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