Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Nr. 2259II. 
Bekanntmachung, Errichtung von Försterstellen betreffend. 
K. Staatsministerium der Finanzen, 
Ministerialsorstabtheilung. 
Im Unmen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben durch Allerhöchste Entschließung vom 29. Jannar ds. Is. anzuordnen 
geruht, daß beginnend vom 1. März ds. Is. die Forstwartstelle in Kirchdorf, Forstamts 
Mindelheim, und die Forstwartstelle in Oberfinningen, Forstamts Unterliezheim, in 
Försterstellen umgewandelt werden. 
München, den 31. Jannar 1897. 
Dr. Arhr. v. Riedel. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Pausch. 
Nr. 2651. 
Bekauntmachung, die Dienstprämien der älteren Gendarmeriemannschaft betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Im Namen Seiner Mafestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben in Abänderung der Ziff. 2 der k. Verordnung vom 4. Juni 1892 
(Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 181) vom Jahre 1897 an denjenigen Gendarmerie- 
mannschaften, welche das 30. Dienstjahr zurückgelegt haben, für jedes weitere zurückgelegte 
Dienstjahr eine Prämie im Betrage von 100 1/ allergnädigst zu bewilligen geruht. 
München, den 6. Febrnar 1897. 
Krhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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