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Naesfeldt, und zum stellvertretenden Vorstande des Verwaltungsrathes den k. Ministerial-
rath im k. Staatsministerium des Königlichen Hanses und des Aeußern und Vorstand des
Geheimen Haus= und des Geheimen Staatsarchives, Dr. Karl Ritter von Rumpler, zu
bestimmen.
München, den 2. März 1897.
Dr. FKrhr. v. Riedel.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Pausch.
Nr. 4580.
Bekanntmachung, die Landeskultur-Rentenanstalt betreffeud.
Kl. Staatsministerium des Innern und K. Staatsministerium der Finanzen.
Auf Grund der Bestimmungen in Art. 17 des Gesetzes vom 21. April 1884, die
Landeskultur-Rentenanstalt betreffend, wird im Nachstehenden eine Tabelle veröffentlicht, aus
welcher für die mit 3¼ Prozent verzinslichen Darlehen aus der Landeskultur-
Rentenanstalt der durch Entrichtung der Kulturrente während eines bestimmten Zeitraums
gutgemachte Tilgungsbetrag zu entnehmen und bezüglich solcher Darlehen die Länge der
Tilgungsperiode für Kulturrenten von jeder Höhe bestimmt werden kann.
Zur Erläuterung dieser Tabelle wird Folgendes bemerkt:
Der durch Entrichtung der Kulturrente während eines bestimmten Zeitraums gutgemachte
gesammte Tilgungsbetrag wird, jedoch nur für die mit jährlich 3¼/1 Prozent ver-
zinslichen Darlehen, durch Multiplikation des jährlichen Tilgungsbetrags mit der
betreffenden Verhältnißzahl in Spalte 2 der Tabelle gefunden. Wird z. B. für ein Dar-
lehen von 1200 —X eine jährliche Kulturrente von 100 —, d. h. neben dem jährlichen Zins
von 1223¼ — 39 -X ein jährlicher Tilgungsbetrag von 61 44. (= 5,0833 ½)
entrichtet, so sind ausweislich der Tabelle beispielsweise nach 20 Halbjahren 61 X 11,705224
— 714,02 -X getilgt. Die Restschuldigkeit, durch deren Erlag das fragliche Darlehen zur
angegebenen Zeit vollständig getilgt wird, beträgt sonach 485,98
Die Länge der Tilgungsperiode bei einer Kulturrente von bestimmter Höhe wird mit
Hilfe der Spalte 3 der Tabelle aus dem Prozentverhältniß der Kulturrente zur ursprüng-
lichen Darlehenssumme bestimmt. In dem oben angegebenen Beispiele wird dieses Prozent-
verhältniß durch die Zahl 8,33.. ausgedrückt, welche zwischen den Zahlen 8,476 150 und