Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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S. 113) in Berücksichtigung ihrer wirthschaftlichen Verhältnisse von der Landeskultur- 
Rentenkommission die Kürzung des nachgelassenen Zinsbetrages an der Kulturrente insoweit 
bewilligt werden, als hiedurch die gesammte Tilgungsperiode nicht über die ursprünglich 
festgesetzte Dauer und nicht über die Zeit von 52 Jahren erstreckt wird. Bezigliche Gesuche 
sind binnen einer unerstrecklichen Frist von vier Wochen, vom Erscheinen gegenwärtiger 
Bekanutmachung im Gesetz= und Verordnungs-Blatte an gerechnet, bei den einschlägigen 
Distriktsverwaltungsbehörden einzureichen und von letzteren ohne Verzug der Landeskultur- 
Rentenkommission mit gutachtlichem Berichte vorzulegen. 
München, den 19. März 1897. 
Dr. Frhr. v. Riedel. 
  
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Maojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'u 12. Februar ds. Is. dem Advo- 
katen J. P. Weber am Appellationsgerichts- 
hofe in Paris den Verdienst-Orden vom heiligen 
Michael IV. Klasse, 
unter'n 23. Juli vor. Is. dem k. k. Ober- 
baurathe Karl Prenninger, Mitglied der 
Generaldirektion und technischen Consulenten 
der k. k. priv. österreichischen Südbahn-Ge- 
sellschaft in Wien, den Verdienst-Orden vom 
heiligen Michael III. Klasse, und 
unter'm 26. Februar ds. Is. dem Attaché 
der k. und k. Oesterreichisch-Ungarischen Ge- 
sandtschaft amk Hofe, Grafen Viktor Dubsky, 
den Verdienst-Orden vom heiligen Michael 
IV. Klasse 
zu verleihen. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Känigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 5. März ds. Is. dem k. Kämmerer 
Walther Freiherrn von Seefried auf Butten- 
heim, Legationsrath im k. Staatsministerium 
des Kgl. Hauses und des Aeußern, für das 
ihm von Seiner Majestät dem Deutschen 
Kaiser, Könige von Preußen, verliehene Ehren- 
ritterkreuz des Johanniter-Ordens, und 
unter'n 7. März ds. Is. dem Ministerial- 
rathe und General-Sekretär im k. Staats- 
ministerium des Kgl. Hanses und des Aeußern, 
Otto Nitter von Bever, für den ihm von 
Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland 
verliehenen kaiserlich russischen St. Staniolaus- 
Orden II. Klasse mit dem Stern 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu ertheilen.
	        
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