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Staatsdienst-Machrichten.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 12. März ds. IJs.
allergnädigst bewogen gefunden, vom 1. April
1898 an
1. die Geheimen Legationsräthe II. Klasse
Anton Frhr. v. Hirschberg und Gottfried
Böhm nach Maßgabe des Tit. II § 18
der Verfassungsurkunde zu Ministerialräthen
im Staatsministerium des Kgl. Hauses und
des Aeußern zu befördern,
2. dem Geheimen Legationsrath im Staats-
ministerium des Kgl. Hauses und des Aeußern,
Gottfried Böhm, die Funktion des Vor-
standes des Geheimen Hausarchivs und des
Geheimen Staatsarchivs zu übertragen.
Allerhöchste Verleihung der
Reichsrathswürde.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben unter'n 20. März 1898 vermöge
offenen Dekretes mit Beziehung auf die Ver-
fassungsurkunde Titel VI § 2 Ziffer 5 den
Bischof von Augsburg, Dr. Petrus Nitter
von Hötzl, zum Reichsrathe Allerhöchst zu
ernennen geruht.
Königlich Allerhöchste Bewilligung
zur Namensbeilegung und Wappen-
vereinigung.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben unter'm 2. Febrnar ds. Is. allergnädigst
geruht, die nachgesuchte Bewilligung zu er-
theilen, daß der k. Premierlieutenant à la suite
der Armee, Alexander Graf zu Castell-
Rüdenhausen, und die aus seiner Ehe mit
Sophie Ottilie Freiin v. Faber etwa her-
vorgehenden Nachkommen sich Grafen und
Gräfinnen von Faber-Castell neunen und
schreiben und das freiherrlich v. Faber'sche
Wappen mit dem gräflich zu Castell ’schen
in der Weise vereinigen, wie solches mittels
Urkunde vom 2. Februar 1898 verliehen
worden ist.
öniglich Allerhöchste Genehmigung zur
Aunahme einer fremden Dekoration.
Im Namen Seiner Majestät des Mänigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 2. März ds. Is. dem Professor
und Inspektor der k. Pagerie Arthur Savaste
für das ihm von Seiner Majestät dem Kaiser
von Oesterreich verliehene Ritterkreuz des
kaiserlich österreichischen Franz Joseph-Ordens
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu ertheilen.