Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

M. 13. 
staates bei den Distriktsverwaltungsbehörden der gewerblichen Niederlassung des Unternehmers 
und Agenten und, wenn der Unternehmer eine gewerbliche Niederlassung im Reichsgebiete, 
der Agent eine solche in Bayern nicht hat (§ 4a, bezw. § 13 Absatz 1 des Gesetzes), bei 
der Distriktsverwaltungsbehörde des Wohnortes des vom Unternehmer bestellten Bevoll- 
mächtigten bezw. des Agenten zu hinterlegen und gleich anderen Administrativdepositen zu 
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behandeln. 
In München hat die Hinterlegung bei der k. Polizeidirektion zu erfolgen. 
Außerdem darf in sämmtlichen vorbezeichneten Fällen den Auswanderungsunternehmern 
und Agenten gestattet werden, die zu bestellenden Sicherheiten auch bei der Rendantur des 
Reichsinvalidenfonds in Berlin (Voßstraße) zu hinterlegen. 
München, den 29. März 1898. 
rhr. v. Feilitzsch. 
  
BHofdienst-NMachricht. 
Im Namen SLeiner Majestät des Känigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 23. März ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den k. Bureau- 
sekretär Karl Keck beim Kgl. Obersthofmeister- 
Stabe vom 1. April ds. Is. an unter An- 
erkennung seiner langjährigen mit Treue und 
Eifer geleisteten Dienste in den dauernden 
Ruhestand zu versetzen. 
Staatsdienst-Machricht. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 12. März ds. Is. den rechts- 
kundigen Magistratsrath Dr. Joseph Graß- 
mann in Augsburg vom 1. Mai ds Is. 
an, nach Maßgabe des Titels II § 18 der 
Verfassungsurkunde, zum Legationssekretär 
II. Klasse im Staatsministerium des Kgl. Hauses 
und des Aeußern zu ernennen. 
  
Ordens-Verleihungen. 
  
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 13. März ds. Is. dem k. sächsischen 
Legationsrath Hans Gottfried von Nostitz- 
Drzewiecki den Verdienstorden vom heiligen 
Michael II. Klasse, und 
unter'm 15. März ds. Is. den nach- 
genannten k. schwedischen Hofbediensteten, 
nämlich dem Oberlakai Johann August
	        
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