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Zweiter Nachtrag
zu dem Gesammtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten
vorbehaltenen Stellen.
Anmerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vor—
behalten, sofern bei den einzelnen etwas Anderes nicht auesdrücklich bemerkt ist.
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des
Aufrückens oder der Beförderung zugängig sind, sind mit einem » bezeichnet.
Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
I. Königreich Preußen.
VIII. Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Ziffer 2:
Generalkommissionen
erhält zu
* Sekretäre,.
Diätare,
Bei Ziffer 6:
Meliorations= und Deichbeamte
ist in der dritten Spalte zu setzen:
Ziffer 7:
Gestütverwaltung
hat zu lauten:
'Rendanten der Hauptgestüte, Rech-
nungsführer und Sekretäre der
Landgestüte, sowie Sekretäre der
Hauptgestüte,
Futter= und Sattelmeister bei
sämmtlichen Gestütanstalten.
am Rande den Zusatz:
mindestens zur
Hälfte.
Hu drei Fünfteln.
Der betreffende Re-
gierungs-Präsident.
Ministerium für Land-
wirthschaft, Domä-
nen und Forsten-
!
Diese Stellen sind zu
1½3# der den Militar-
anwärtern vorbehal-
tenen Stellen mit
Offizieren zu besedzen,
denen Allerhöchsten
Orts die Aussicht auf
Anstellung im Civil-
dienste verliehen wor-
den ist.
Die Stellen der Nen-
danten und Sekretäre
der Hauptgestüte und
der Rechnungoführer bei
den Landgestüten sind zu
½ der den Militäran-
wärtern vorbehaltenen
Stellen mit Offizieren
besetzen, denen Aller-
höchsten Orts die Ans-
sicht aus Anstellung im
Civildienste verliehen
worden ist.
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