Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe Bezei 
....« ezeichnung 
b cts ilita der Behörden. an * die 
.. . ewerbungen zu richten sind, 
““—“—ie 
— selbst ist, bei welcher die An- 
linsane deeseiten stellung gewünscht wird. 
  
Bei Ziffer 8: 
Domänenverwaltung 
fallen die unter b und c aufgeführten 
Stellen fort. Abschnitt d, in dem das 
Wort „Schloßwarte“ zu streichen ist, 
erhält den Buchstaben b. 
  
IX. Ministerium der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal Angelegenheiten. 
Unter Ziffer 6: 
Kunstgewerbe-Museum zu Berlin 
sind die Worte 
„Einnehmer am Zählkreuz“ 
zu streichen. 
Die Ziffer 12: 
Königliche Charité und Institut für In- 
fektionskrankheiten zu Berlin 
ist folgendermaßen zu ändern: 
*Büreau= und Oekonomiebeamte, 
*Stationsbeamte. 
Unter Ziffer 1: 
Verwaltung des Zeughauses zu Berlin 
sind bei „Zeugwarte“ der Stern und 
die Bemerkung am Rande zu streichen. 
Bei Ziffer 2b: 
Militär-Waisenhans zu Potsdam 
treten hinter „Bekleidungsinspektor“ 
hinzu: - 
Beköstigungsassistent, 
Maschinist. 
mindestens zur — 
Hälfte. 
zu drei Vierteln. — 
X. Kriegsministerium. 
  
  
  
  
  
II. Königreich Bayern. 
A. Staatsministerium des Kal. Hauses und des Aeußern. 
1. Staatsministerium: 
* Boten, 
* Portier, 
"Heizer, 
'Hausmeister. 
Staatsministerium des 
Kgl. Hauses und de 
Aeußern.
	        
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