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. Altersgrenze, Bezeichnung
Bezeichnung bis zu welche) der Behörde, an welche
Bezeichnung der Stellen, welche vorlsMilitär= die Bewerbungen zu richten
der zugsweise mit Militär- banr t #ind, soweit nicht in den Bemerkungen.
* erücksichtig akanzanmeldungen andere
Eisenbahn. anwärtern zu besetzen werden Anstellungsbehörden aus-
sind. müssen. drücklich bezeichnet werden.
) Lokalbahn Zell i. W. Wie zu 1. 40 Jahre. Direktion der süddeutschen Wie zu 1.
Todtnau. Eisenbahngesellschaft zu
Darmstadt.
V. Großherzogthum pPessen.
Nebenbahnen: 1
a) Darmstädter Dampf-LWeichenwärter, 1 r e dn
straßenbahnen. Stationswärter, wonbiindieser eneamou.
Schaffner. Ermittelung der Mili-
b) Mainzer Vorortbahnen.
0) Mannheim-Weinheim-
Heidelberg-Mann-
heimer Eisenbahn (für
die hessische Strecke)
d) Rheinheim-Reichels-
heim.
e) Osthofen-Westhofen.
1) Sprendlingen-Wöll-
stein.
g) Worms.Offfstein.
Boizenburger Stadt= und
Hafenbahn.
Subaltern= und Unter-
beamte.
Wie zu b
Stationsassistenten,
Stationsausseher,
Zugführer, Schaffner,
Weichenwärter, Bahn-
wärter.
40 Jahre.
Direktion der süddeutschen
Eisenbahngesellschaft zu
Darmstadt.
VI. Großherzogthum Meckleuburg-Schwerin.
Vorstandder Boizenburgers#t der Besehung sind die
Subaltern= und Unter-
beamte.
37 Jahre.
Stadt- und Hafenbahn
zu Boizenburg a. E.
täranwärter bestehenden
und noch zu erlassenden
Vorschriften zur An-
wendung zu bringen.
Dabei soll Stellenan-
wärtern hessischer
Staatsangehörigkeit vor
allen übrigen der Vorzug
gegeben werden.
für den Staatösdienst in
leser Beziehung, insbe-
sondere bezüglich der Er-
mittelung der Militär-
anwärter bestehenden unb
noch zu erlassenden Vor-
schriften in Anwendung
bringen (vergl. das
ublikandum vom 28.
September 1882, Hurkft.
fend die im Bundesrathe
vereinbarten Grundsätze
für die Besetzung der
Subaltern= und Unter-
beamtenstellen bei den
Reichs= und Staatsbe-
hörden mi Militäran-5
wärtern.)