Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vor— 
zugsweise mit Militär— 
anwärtern zu besetzen 
sind. 
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär— 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
Bezeichnung 
der Behörde, an welche 
die Bewerbungen zu richten 
sind, soweit nicht in den 
Vakanzanmeldungen andere 
Anstellungsbehörden aus 
drücklich bezeichnet werden. 
Bemerkungen 
  
3. Halberstadt - Blankenbur- 
ger Eisenbahn. 
4. Nordhausen - Wernige- 
roder Eisenbahn. 
Feldabahn. 
Eisenberg - Crossener Eisen- 
bahn. 
1. Arnstadt-Ichtershausener 
Eisenbahn. 
2. Mühlhausen-Ebelebener 
Eisenbahn (für die sachsen- 
coburg= und gothaische 
Strecke). 
  
  
Büreandiätare, Kanz- 
  
listen, 
Expeditionss.— 
diätare 
Expeditionss 
assistenten. 
Stations. 
assistenten, 
Telegraphisten, Bü- 
reauboten, Portiers, 
Nachtwächter, Bremser 
und Schmierer, Schaff- 
ner, Rangirer und 
Koppler, Bahnwärter, 
Weichenwärter. 
Subaltern= und Unter- 
beamte. 
  
a) Für die 
Strecke 
Langenstein- 
Derenburg: 
35 Jahre. 
5) Für die 
Strecke 
Halberstadt- 
Blanken- 
burg- 
Tanne: 
40 Jahre. 
40 Jahre. 
Direktion der Halberstadt- 
Blankenburger Eisen- 
bahngesellschaft zu 
Blankenburg a. H. 
Oirektion der Nordhausen- 
Wernigeroder Eisen- 
bahn-Gesellschaft in 
Nordhausen. 
  
XI. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Expedient, Erpedtions 40 Jahre. tpptersverwaleun der 
gehülfe. 
Feldabahn zu Dermbach. 
XII. Berzogthum Sachsen-Altenburg. 
Untere Betriebsbeamte35 Jahre. Vorstand der Eisenberg-Der Betrieb dieser Bahn 
mit Ausnahme der 
einer technischen Vor- 
bildung bedürfenden. 
Subaltern= und Unter- 
beamte. 
Wie zu 1. 
  
40 Jahre. 
40 „ 
  
Crossener Eisenbahnge- 
sellschaft zu Eisenberg 
in Altenburg. 
XIII. Herzogthum LSachsen-Coburg und Gotha. 
Betriebsverwaltung 
Thüringischer Neben- 
bahnen zu Weimar. 
Vorstand der Eisenbahn- 
gesellschaft Mühlhausen- 
Ebeleben zu Mühl- 
Die nach beendeter Probe- 
i 
dienstzeit in den neben— 
stehenden unteren Stellen 
angestellten Militäran= 
wärter haben bei genü- 
gender Befähigung bezw. 
nach Ablegung der vor- 
geschriebenen Prüfung 
gleich den Civilanwärtern 
Anrecht zum Aufrücken 
in die höheren Dienst 
stellen, und zwar 
u Büreaudienst: 
als Eisenbahnsekretär, 
m Stationsdienst: 
alvo Stationsverwalter 
und Stationsvorsteher, 
m Fahrdieust: al# 
Zugführer und Pack 
meister. 
Bei der Besetzung find die 
  
  
hausen i. Thür. 
# der Besetzung sind die 
für den prenußischen 
Staatseisenbayndicust in 
dieser Beziehung, insbe- 
sondere bezüglich der Er- 
mittelung der Militär- 
anwörter bestehenden und 
noch ergehenden Vor- 
schriften zur Anwendung 
in bringen. 
ist verpachtet; es kann 
daher die Austell ung 
eines Beamten nur für 
die Dauer der bie zum 
31. März 1908 laufenden 
Pachtzeit gewährleistet 
werden. 
für den preußisch 
Staatseisenbahndien 
dieser Beziehung gül 
Vorschriften zur 
wendung zu bringen. 
Wie zu 1. 
en 
in 
en 
n-
	        
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