Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

I14. 
25. Zahlungsstelle des XIV. Armeekorps: 
Rendant, 
Buchhalter. 
26. Garnison-Bauwesen: 
Garnison-Bauschreiber. 
27. Allgemein: 
Backmeister, 
Druckergehülfen, 
Futtermeister, 
Gärtner, 
Küster, 
Kustoden, 
Maschinenaufseher und Heigzer, 
Maschinisten, 
Mühlenmeister, 
Oberdrucker, 
Packmeister, 
Röhrmeister, 
Tafeldecker, 
Todtengräber, 
Waschmeister, 
Werkmeister. 
205 
Ferner wird der durch Bekanntmachung vom 19. September 1894 (Centralblatt S. 414) ver- 
öffentlichte, auf die „Marineverwaltung“ bezügliche Abschnitt III an den betreffenden Stellen in nach- 
stehender Weise ergänzt: 
III. Marineverwaltung.) 
Rendanten . 
PKontroleure bei den Bekleidungsämtern, 
PAssistenten 
„„Rendanten 
—Kontroleure bei den Verpflegungsämtern, 
XAssistenten 
2c. 
#Maschinisten, Untermaschinisten (für Gar- 
nisonanstalten), 
PUntermaschinist beim Artilleriedepot 
Friedrichsort, 
Küster, 
2c. 
Berlin, den 7. Januar 1898. 
Der Reichskanzler. 
  
soweit sie nicht aus anstellungs- 
berechtigten ehemaligen Deck- 
offizieren oder ausnahmsweise 
aus Beamten der Marine ergänzt 
werden, 
soweit sie nicht aus anstellungs- 
berechtigten ehemaligen Deck- 
offizieren ergänzt werden. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
des Landheeres zu berücksichiigen sind. 
*) Die mit einem bezeichneten Stellen sind solche, bei welchen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizieren
	        
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