M3. 11
Nr. 1044.
Bekanntmachung, die Festsetzung der für die Naturalverpflegung zu vergütenden Beträge für
das Jahr 1898 betreffend.
K. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium.
Gemäß Ausschreibens des Reichskanzlers im Centralblatte für das Deutsche Reich vom
23. Dezember 1897 — Centralblatt S. 418 — ist auf Grund der Vorschriften im 89
Ziff. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom
13. Februar 1875 der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung
für das Jahr 1898 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu
gewähren ist:
a) für die volle Tageskost mit Brod 80 Pf., ohne Brod 65 Pf.
b) 7 77 Mittagskost 7“ « 40 5½ 7“ 5% 35 5%
c) „ „IAbendkost „ „ 25 „ „ 20 „
d) „ „ Morgenkost „ „ 15 , „ „ 10 „
München, den 15. Januar 1898.
Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch.
Hofdienst-Nachrichten.
Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 6. Januar ds. Is. der Gemahlin
und der Tochter Bertha des k. Kammerjunkers,
Majors à I. s. des 2. Fuß-Artillerie-Regi-
ments und Vorstandes der Armee-Bibliothek,
Karl Freiherrn von Reitzenstein, sowie den
Gemahlinen der k. Kammerjunker Guido Belli
von Pino, Premierlientenant im 3. Feld-
Artillerie-Regiment, und Franz Grafen von
Pocci, Premierlieutenant der Reserve im In-
fanterie-Leib-Regiment, den allerunterthänigst
erbetenen Hofzutritt zu verleihen.
Ordens-Verleihungen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 28. Dezember 1897 aller-
gnädigst bewogen gefunden, nachstehende Ordens-
auszeichnungen zu verleihen:
I. Den Verdienstorden vom heiligen
Michael II. Klasse mit Stern:
dem k. Geheimen Legationsrathe I. Klasse
Kurt Freiherrn von der Pfordten, außer-
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister in Stuttgart;