Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

M3. 11 
Nr. 1044. 
Bekanntmachung, die Festsetzung der für die Naturalverpflegung zu vergütenden Beträge für 
das Jahr 1898 betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium. 
Gemäß Ausschreibens des Reichskanzlers im Centralblatte für das Deutsche Reich vom 
23. Dezember 1897 — Centralblatt S. 418 — ist auf Grund der Vorschriften im 89 
Ziff. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 
13. Februar 1875 der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung 
für das Jahr 1898 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu 
gewähren ist: 
a) für die volle Tageskost mit Brod 80 Pf., ohne Brod 65 Pf. 
b) 7 77 Mittagskost 7“ « 40 5½ 7“ 5% 35 5% 
c) „ „IAbendkost „ „ 25 „ „ 20 „ 
d) „ „ Morgenkost „ „ 15 , „ „ 10 „ 
München, den 15. Januar 1898. 
Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 
Hofdienst-Nachrichten. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 6. Januar ds. Is. der Gemahlin 
und der Tochter Bertha des k. Kammerjunkers, 
Majors à I. s. des 2. Fuß-Artillerie-Regi- 
ments und Vorstandes der Armee-Bibliothek, 
Karl Freiherrn von Reitzenstein, sowie den 
Gemahlinen der k. Kammerjunker Guido Belli 
von Pino, Premierlientenant im 3. Feld- 
Artillerie-Regiment, und Franz Grafen von 
Pocci, Premierlieutenant der Reserve im In- 
fanterie-Leib-Regiment, den allerunterthänigst 
erbetenen Hofzutritt zu verleihen. 
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 28. Dezember 1897 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, nachstehende Ordens- 
auszeichnungen zu verleihen: 
I. Den Verdienstorden vom heiligen 
Michael II. Klasse mit Stern: 
dem k. Geheimen Legationsrathe I. Klasse 
Kurt Freiherrn von der Pfordten, außer- 
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten 
Minister in Stuttgart;
	        
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