Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

259 
Blatt 
    
eseh und Perordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
M 22. 
München, den 3. Juni 1898. 
  
  
Inhalt:t: 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 14. Mai 1898, die Unterstützungsbeiträge aus den Fonds des 
Königlichen Verdienstordens der Bayerischen Krone und des Königlichen Verdienstordens vom heiligen Michael 
betreffend. — Hoftitel--Verleihungen. — Verleihung der Würde eines lebenslänglichen Reichsrathes der Krone 
Bayern — Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste (zenehmigung zur Annahme einer fremden 
Dekoration. — Auszug aus der Adelsmatrikel des Königreiches. 
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Königlich Allerhöchste Verordnung, die Unterstützungsbeiträge aus den Fonds des Königlichen 
Verdienstordens der Bayerischen Krone und des Königlichen Verdienstordens vom heiligen Michael 
betreffend. « 
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Tlitpol!, 
von Gottes Gnaden SKönigticher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben Uns bewogen gefunden, die in den Stiftungs-Urkunden über die Gründung 
von Unterstützungsbeiträgen aus dem Fonds des Verdienstordens der Bayerischen Krone 
vom 16. Februar 1824 (Regierungsblatt von 1824 Nr. 7 Seite 89 ff.), sowie über die 
Bildung einer Unterstützungsanstalt für Kinder der Mitglieder des Verdienst-Ordens vom 
heiligen Michael vom 31. Dezember 1848 (Regierungsblatt von 1849 Nr. 1 Seite 7 ff.) 
getroffenen Bestimmungen einer Durchsicht und Prüfung zu unterziehen und verordnen nun- 
mehr, unter Aufhebung der entgegenstehenden früheren Verfügungen, was folgt: 
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