Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

„M 23. 265 
Nr. 11445. 
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Markt- 
gemeinde Grafing betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige 
Bestimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der Kl. 
Allerhöchsten Verordnung vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 und 185) 
der Marktgemeinde Grafing auf Grund der Beschlüsse der Gemeindekollegien vom 6. und 
7. Mai sowie 10. September 1895 und des staatsaufsichtlichen Bescheides des k. Bezirks- 
amts Ebersberg vom 3. Oktober 1895 die Genehmigung zur Ausgabe eines noch ver- 
fügbaren Restes 40%iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammtnennwerthe 
von 11 700 -A, und zwar: 
in Stücken zu je 500 4., (lit. A) und 
in Stücken zu je 100 -4, (lit. B), 
ausgestellt vom 1. März 1889 und ganzjährig am 15. September verzinslich, ertheilt. 
München, den 3. Juni 1898. 
Krhr. v. Feilitsch. 
  
Nr. 11350. 
Bekanntmachung, Gesuch um Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Instiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 18. März 
1896, einige Bestimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, sowie der Kgl. Allerhöchsten Voll- 
zugsverordnung hiezu vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt 1896 S. 174 
und 185) der Kulmbacher Export-Brauerei-Aktiengesellschaft vormals C. Rizzi in Kulmbach 
die Genehmigung zur Ausgabe vierprocentiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber 
im Gesammtbetrage von 1 400 000 , welche auf den in Kulmbach gelegenen Be- 
sitzungen der Gesellschaft zur I. Stelle hypothekarisch versichert und vom Jahre 1905 ab 
in längstens 33 Jahren heimbezahlt werden, hiemit ertheilt. 
München, den 4. Juni 1898. 
krhr. v. Feilitzsch.
	        
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