Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Nr. 12776. 
Bekanntmachung, „Dritter Nachtrag zu dem Gesammtverzeichnisse der den Militäranwärtern 
in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen“ betreffend. 
K. Staatsministerinm des Innern und K. Kriegsministerinm. 
Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 12. März ds. Is. — Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt Seite 175 ff. — wird die im Centralblatte für das Deutsche Reich vom 
laufenden Jahre Seite 289 ff. abgedruckte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom k. ds. Mts. 
veröffentlicht. 
München, den 16. Juni 1898. 
Frhr. v. Feilitzsch. Krhr. u. Asch. 
  
Abdruck. 
Bekanntmachungg. 
Nachstehend wird ein dritter, die preußisch-hessische Eisenbahngemeinschaft betreffender 
Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 26. November 1895 (Central-Blatt S. 397) 
veröffentlichten Gesammtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vor- 
behaltenen Stellen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Die Veröffentlichung der übrigen im 
Jahre 1897 eingetretenen Veränderungen bleibt vorbehalten. 
Berlin, den 1. Juni 1898. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
	        
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