Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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und dem Hausarzte Seiner Königlichen Hoheit 
des Herzogs von Genua, Dr. Besozzi, 
denselben Orden IV. Klasse zu verleihen. 
Röniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Aunahme fremder Dekorationen. 
  
  
Im Namen Beiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 10. Juni ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Hofgestüts- 
Inspektor und Rittmeister a. D., Max von 
Stetten, die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen 
Hoheit dem Fürsten von Bulgarien verliehenen 
Ritterkreuzes des fürstlich bulgarischen St. 
Alexander-Ordens, sowie der ihm von Seiner 
Majestät dem Sultan verliehenen, zur Er- 
innerung an den jüngsten türkisch-griechischen 
Feldzug gestifteten silbernen Medaille zu er- 
theilen.
	        
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