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Vorschriften
über UAnisormirung, Gewaffnung und Ausrüstung der k. Schuhmannschaft.
§ 1.
Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung der Mannschaften vom Wachtmeister abwärts
besteht aus folgenden Stücken:
1. Helm von schwarzlackirtem Leder mit weißem Beschläge und weißblauer Kokarde.
Dienstmütze ven dunkelblauem Tuch mit karmeoisinrothen Vorstößen; weißblaue
Kokarde aus lackirtem Blech, bei den Wachtmeistern aus einem weißmetallenen, mit blauem
Sammt unterlegten Ringe.
2. Waffenrock, zweireihig von dunkelblauem Tuch mit stehendem Kragen, einfachen
Aufschlägen und Schulterklappen von gleichem Tuch und mit karmoisinrothen Vorstößen.
Kragen und Aufschläge sind mit einer silbernen, 17 mm breiten, von zwei blauen Streifen
durchzogenen Tresse umnäht. Auf jeder Schulterklappe ist mit Ziffern von weißem Metall
die Ordnungsnummer angebracht. Weißmetallene Knöpfe mit aufgeprägter Krone, je 6 auf
jeder Seite der Brust, je 2 auf den Aufschlägen, je 1 auf den Schulterklappen, je 2 auf
den Taschenleisten. Auf beiden Seiten des Kragens trägt der Stationskommandant einen
kleinen, der Wachtmeister einen großen Auszeichnungsknopf (von Neusilber und übersilbert)
nah Muster der Beilage zur Allerhöchsten Verordnung vom 12. Mai 1888, Gesetz= und
Vefsordnungsblatt Seite 458.
3. Mantel von schwarzem Tuch mit Schulterklappen wie am Waffenrock und glatten
Knhpfen von weißem Metall. Auszeichnungsknöpfe wie am Waffenrock.
4. Beinkleid von schwarzem Tuch mit karmoisinrothem Vorstoß.
5. Fußbekleidung. Halbstiefel.
6. Halsbinde schwarz.
7. Handschuhe weiß.
8. Seitengewehr. Kurzer Säbel in Lederscheide mit Messingkorb. Säbelquaste
aus Silber= und hellblauen Wollfäden an weißwollenem, mit 4 hellblauen Seidenfäden
durchwobenem Bande; Wachtmeister tragen Portepee von Silber und blauer Seide an einem
Bande von weißer und blauer Seide. Schwarzlederne Säbelkoppel mit weißem Beschläge,
über Waffenrock und Mantel zu tragen.
9. Feuerwaffe. Revolver mit Revoldertasche.
1XO. Signalpfeife.
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