Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

M 36. 379 
Nr. 13780. 
Bekanntmachung, Pfandbriefe der bayerischen Landwirthschaftsbank betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
wurde genehmigt, daß die bayerische Landwirthschaftsbank, e. G. m. b. H., eine weitere, 
III. Serie 3½20/ iger verloosbarer Pfandbriefe im Gesammtbetrag von 20 Millionen Mark, 
eingetheilt 
in 4000 Stück Lit. A A 2000 Nr. 2901/6900 = 4 8000000 
„ 6500 „ „ B à „ 1000 „ 5301/11800 = „ 6500000.— 
„ 5600 „ „ C A „ 500 „ 4201/9800 = „ 2800000.— 
„ 9000 „ „ D „ 200 „ 6001/15000 = „ 1 800 000.— 
„ 9000 „ „ E à „ 100 „ 6001/15000 = „ 900000.— 
unter der in § 20 des Statuts bezeichneten Controle des k. Kommissärs in Verkehr bringe. 
München, den 1. Juli 1898. 
frhr. v. Feilitzsh. 
  
Nr. 13658. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 
18. März 1896, einige Bestimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, sowie der 
Kgl. Allerhöchsten Verordnung hiezu vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt 1896 
S. 174 und 185) der Armaturen und Maschinenfabrik= Aktiengesellschaft, vormals 
J. A. Hilpert in Nürnberg die Genehmigung ertheilt, 4% ige Schuldverschreibungen auf 
den Inhaber im Gesammtbetrage von einer Million zweimalhunderttausend Mark, welche 
auf dem in den Amtsgerichtsbezirken Nürnberg und Pegnitz gelegenen Grundbesitze der Ge- 
sellschaft an erster Stelle bezw. auf den Plan Nr. 48½1/10 und 48 c einstweilen an dritter 
Stelle hypothekarisch versichert sind und vom 1. Mai 1903 ab innerhalb dreißig Jahren 
durch Ausloosung oder nach vorausgegangener öffentlicher Kündigung der Schuldnerin auch
	        
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