386
Festgesetzter
Cap. Vortrag Betrag
4□—
III. 1| Tit. 3. Dienstalterszulagen:
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der
XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer
à 90 .X nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienstjahren
von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die ständigen
Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72 ..X nach
5 und von je 45.X nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren
von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 671 291 34 57 — —
b) aus Kreisfonds — —
Tit. 4 Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen:
a) im Allgemeinen zur Deckung der Gehalte der Schulgehilfen,
Schulverweser und Lehrerinnen in bisheriger Weise 31 679°82
b) Naturalverpflegungsbeiträge für Hilfslehrer und Hilfslehrerinnen
und zur Errichtung von Verweser= und Lehrerinnenstellen 161 810—
) zur Beschaffung von Aushilfen an Stelle des zu militärischen
Uebungen einberufenen Lehrerpersonass 1 000 —
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das aktive
Lehrerpersonal:
a) für die Arbeitslehrerinnen 20 000 —
b) für die Konferenzvorstände 6 500 —
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
a) Zuschüsse an weibliche Klosterschulen 13 350 66
b) allgemeine Beiträge überhaupt:
aa) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 3264 76
bb) aus allgemeinen Kreisfonds- 94 409 08
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausneubauten:
a) Realexigenzbeiträge:
aa) aus fundationsmäßigen Reichnissend des Staatsärars 1913 81
bb) aus glgemeinen Tesord . . 1 909 87
1 b) zum Unterhalte von Schulhäusern
# B zu Schulhausneubauten. 56 060 —
Teit. 8. Ständige Bauausgabden 21 38
Tit. 9. Prüfungs= und Ausfsichtskosten:
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der ordent-
lichen und außerordentlichen Schukof itationen dann für Formular=
papiere .. ... 16 500 —
b) für die Krkisulinsoettoren:
aa) Gehalte . .. 13 500 —
bb) Gehaltszulagen 1260 —
cc) Diäten und Reisekosten. 3 600 —
dd) Pensionen . 8934——
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt waren:
aa) aus Centralfonds .... .—.«J — —
bb) aus Kreisfonds .'.... — —