Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Auch den übrigen auf die Rheindämme sich beziehenden Landrathsbeschlüssen, sowie dem 
Beschlusse über die Vertauschung einer Grundfläche an die Linoleumfabrik Maximiliansau 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
10. Die Beschlüsse des Landrathes vom 16. und 18. November v. Is. bezüglich der 
Erweiterungsbauten bei der Kreisirrenanstalt Klingenmünster, der käuflichen Erwerbung von 
Grundstücken für Zwecke dieser Neubauten und der Deckung der hierauf erwachsenden Kosten 
haben Unsere Genehmigung bereits erhalten, und nehmen Wir in dieser Beziehung 
auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom 1. Mai lfd. Is. 
Nr. 8959 Bezug. 
Wir ertheilen auch den übrigen auf diese Anstalt und den auf die Kreiskranken= und 
Pflegeanstalt Frankenthal sich beziehenden Beschlüssen des Landrathes Unsere Genehmigung. 
11. Der Landrath hat den Kredit für die Unterbringung verlassener Kinder und armer 
Waisen bei Privaten, dann in Waisen= und Rettungshäusern, um 4200 MK erhöht. Diesem 
Beschlusse, welcher einem dringenden Bedürfnisse entgegenkommt, haben Wir Unsere Ge- 
nehmigung gerne ertheilt. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir seiner 
opferwilligen und umsichtigen Förderung der Interessen des Kreises Unsere wohlgefällige 
Anerkennung aus und versichern ihn neuerdings Unserer Huld und Gnade. 
München, den 5. Juli 1898. 
Luitpold, 
Prinz vo#n SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. u. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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