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Festgesetzter
Cap. Vortrag Betrag
— 2
III. Tit. 3. Dienstalterszulagen:
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der
XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer
à 90 ∆ nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienstjahren
von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die ständigen
Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72.4
nach 5 und von je 45 .¾ nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren
5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet
662 407 ∆ 80 — — —
b) aus Kreisfonds vom zweiten Jahre nach bestandener Anstellungs-
prüfung beginnend bis zum Eintritt in die zweite staatliche
Dienstalterszulage . . 24 275 69
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen“ — —
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das aktive
Lehrerpersonal.
Für Zulagen an Lehrer und Verweser auf schwierigen und gering
dotirten Schulstellen . .... 12 000 —
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen .. — —
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausneu-
bauten:
a) Realexigenz-Beiträge .......... — —
b) zum Unterhalt von Schulhäusern .......... wom-
c)anchulhausNeubauten .....
Tit.8. Ständige Bauausgaben — —
Tit. 9. Prüfungs= und Aufsichtskosten:
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der
ordentlichen . . .. 30 600
und außerordentlichen Schulvisitationen 1715 —
dann für Formularpapiere . 200 —
b) für die Kresschuliuspektoren:
aa) Gehalte 13 973 23
bb) Gehaltszulagen 1 020 —
cc) Diäten und Reisekosten 4120 —
dd) Gehaltsaufbesserung — —
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt waren:
aa) aus Centralfonds 600.4 — —
bb) aus Kreisfonds . — —
b) Zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung
dienstunfähig gewordener Schuleehrer:
a) aus Centralfonds 139 120 —
8) aus Kreisfonds 28 700 —