Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
— 2 
III. Tit. 3. Dienstalterszulagen: 
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der 
XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer 
à 90 ∆ nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienstjahren 
von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die ständigen 
Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72.4 
nach 5 und von je 45 .¾ nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 
5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 
662 407 ∆ 80 — — — 
b) aus Kreisfonds vom zweiten Jahre nach bestandener Anstellungs- 
prüfung beginnend bis zum Eintritt in die zweite staatliche 
Dienstalterszulage . . 24 275 69 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen“ — — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das aktive 
Lehrerpersonal. 
Für Zulagen an Lehrer und Verweser auf schwierigen und gering 
dotirten Schulstellen . .... 12 000 — 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen .. — — 
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausneu- 
bauten: 
a) Realexigenz-Beiträge .......... — — 
b) zum Unterhalt von Schulhäusern .......... wom- 
c)anchulhausNeubauten ..... 
Tit.8. Ständige Bauausgaben — — 
Tit. 9. Prüfungs= und Aufsichtskosten: 
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der 
ordentlichen . . .. 30 600 
und außerordentlichen Schulvisitationen 1715 — 
dann für Formularpapiere . 200 — 
b) für die Kresschuliuspektoren: 
aa) Gehalte 13 973 23 
bb) Gehaltszulagen 1 020 — 
cc) Diäten und Reisekosten 4120 — 
dd) Gehaltsaufbesserung — — 
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt waren: 
aa) aus Centralfonds 600.4 — — 
bb) aus Kreisfonds . — — 
b) Zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schuleehrer: 
a) aus Centralfonds 139 120 — 
8) aus Kreisfonds 28 700 — 
  
  
  
 
	        
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