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IV.
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten besonderen Anträge und Beschlüsse
des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen:
1. Der Landrath hat beschlossen, die Aversalbeträge für die Realschulen Neumarkt und
Weiden für den Fall der Umwandlung dieser Schulen in sechsklassige Anstalten um je
2000 IX zu erhöhen. Die Erhöhung wurde für Neumarkt an die Bedingung geknüpft,
daß die Stadtgemeinde auf alle Ansprüche, die sie gegen den Kreis wegen Uebernahme der
Personalexigenz erhebt, definitiv für alle Zeiten verzichte.
Wir genehmigen diesen Beschluß, jedoch mit dem Beifügen, daß der bezügliche Verzicht
der Stadtgemeinde Neumarkt nur dahin wirksam werden kann, daß die Stadtgemeinde
Neumarkt ihrerseits keine Ansprüche mehr gegen den Kreis wegen Uebernahme der Personal=
exigenz für die Anstalt erhebt. Die Frage, inwieweit dem Kreise durch frühere Landraths-
beschlüsse Verbindlichkeiten in Ansehung dieser Schule in anderer Richtung erwachsen sind,
wird hiedurch nicht berührt. Unberührt bleibt ferner die Frage, wann die angestrebte Er-
weiterung der beiden Anstalten erfolgen soll.
2. Dem Beschlusse des Landrathes, durch welchen die Mittel für die Aufstellung eines
dritten wirklichen Lehrers an der Kreistaubstummenanstalt Regensburg bewilligt wurden,
haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen in dieser Hinsicht auf die
Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten
vom 19. Januar 1898 Nr. 718.
Z. Ueber den Beschluß des Landrathes, betreffend die Aenderung der Satzungen des
gesetzlichen Kreis-Pensionsvereins der oberpfälzischen Lehrer, wird die erforderliche gesonderte
Verbescheidung vorbehalten.
4. Dem Beschlusse des Landrathes, betreffend die Verleihung staatsdienerlicher Rechte
an den 2. Assistenzarzt der Kreisirrenanstalt Karthaus-Prüll Dr. Josef Hock haben Wir
bereits unter'm 29. Dezember 1897 Unsere Genehmigung ertheilt.
Den übrigen genannte Anstalt betreffenden Beschlüssen des Landrathes ertheilen Wir
hiemit Unsere Genehmigung. ·
5. Dem Beschlusse des Landrathes, für den Fall der Errichtung einer vollständigen
Baugewerkschule in Regensburg die für die gewerbliche, sodann aufzulösende Fachschule pro
1898 vorgesehenen Mittel mit dem vierten Theile für die Baugewerkschule verwenden zu
lassen und der letzteren vom Jahre 1899 ab einen Zuschuß aus Kreismitteln bis zur Höhe
von 2000 JX nach Maßgabe des fortschreitenden Ausbaues der Schule zuzusichern, ertheilen
Wir gerne Unsere Genehmigung.