Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

M 37. 427 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten besonderen Anträge und Beschlüsse 
des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Der Landrath hat beschlossen, die Aversalbeträge für die Realschulen Neumarkt und 
Weiden für den Fall der Umwandlung dieser Schulen in sechsklassige Anstalten um je 
2000 IX zu erhöhen. Die Erhöhung wurde für Neumarkt an die Bedingung geknüpft, 
daß die Stadtgemeinde auf alle Ansprüche, die sie gegen den Kreis wegen Uebernahme der 
Personalexigenz erhebt, definitiv für alle Zeiten verzichte. 
Wir genehmigen diesen Beschluß, jedoch mit dem Beifügen, daß der bezügliche Verzicht 
der Stadtgemeinde Neumarkt nur dahin wirksam werden kann, daß die Stadtgemeinde 
Neumarkt ihrerseits keine Ansprüche mehr gegen den Kreis wegen Uebernahme der Personal= 
exigenz für die Anstalt erhebt. Die Frage, inwieweit dem Kreise durch frühere Landraths- 
beschlüsse Verbindlichkeiten in Ansehung dieser Schule in anderer Richtung erwachsen sind, 
wird hiedurch nicht berührt. Unberührt bleibt ferner die Frage, wann die angestrebte Er- 
weiterung der beiden Anstalten erfolgen soll. 
2. Dem Beschlusse des Landrathes, durch welchen die Mittel für die Aufstellung eines 
dritten wirklichen Lehrers an der Kreistaubstummenanstalt Regensburg bewilligt wurden, 
haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen in dieser Hinsicht auf die 
Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten 
vom 19. Januar 1898 Nr. 718. 
Z. Ueber den Beschluß des Landrathes, betreffend die Aenderung der Satzungen des 
gesetzlichen Kreis-Pensionsvereins der oberpfälzischen Lehrer, wird die erforderliche gesonderte 
Verbescheidung vorbehalten. 
4. Dem Beschlusse des Landrathes, betreffend die Verleihung staatsdienerlicher Rechte 
an den 2. Assistenzarzt der Kreisirrenanstalt Karthaus-Prüll Dr. Josef Hock haben Wir 
bereits unter'm 29. Dezember 1897 Unsere Genehmigung ertheilt. 
Den übrigen genannte Anstalt betreffenden Beschlüssen des Landrathes ertheilen Wir 
hiemit Unsere Genehmigung. · 
5. Dem Beschlusse des Landrathes, für den Fall der Errichtung einer vollständigen 
Baugewerkschule in Regensburg die für die gewerbliche, sodann aufzulösende Fachschule pro 
1898 vorgesehenen Mittel mit dem vierten Theile für die Baugewerkschule verwenden zu 
lassen und der letzteren vom Jahre 1899 ab einen Zuschuß aus Kreismitteln bis zur Höhe 
von 2000 JX nach Maßgabe des fortschreitenden Ausbaues der Schule zuzusichern, ertheilen 
Wir gerne Unsere Genehmigung.
	        
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