Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

M 37. 451 
Nr. 13716. 
Abschied für den Landrath von Mittelfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 
8. bis 20. November 1897. 
Im Namen Feiner Wajestät des Königs. 
Zuitpol!, 
von Gottes Gnaden Söniglicher Drinz von Hayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Mittelfranken in seinen Sitzungen 
vom 8. bis 20. November 1897 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1896. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1896 
wurden- von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1898. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jahr 1898 
4803 442 4+ 63 J—, wovon ein Steuerprozent auf 48 034 J 42 FJ sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1898. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen:
	        
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