Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
4 90 
III. Tit. 3. Dienstalterszulagen. 
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der 
XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer 
à 90 MA nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienstjahren 
von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die ständigen 
Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72 .4 
nach 5 und von je 45 4 nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 
5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 
571 626 4 78 57 — — 
b) aus Kreisfonds. .. — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 7600 — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das aktive 
Lehrerpersonal, dann zur Bestreitung der Kosten für Unterrichts- 
aushilfe anläßlich der Einberufungen zum Militärdienste 6 000 — 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Unterstützung der Gemeinden für Personal= und Realexigenz der 
Schulen im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetes 
vom 10. November 1861 65 500 — 
b) zur Förderung des weiblichen —- an den 
Volksschulen in ärmeren Gemein 4000 — 
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schuansnerbanten 
a) Realexigenzbeiträge . — — 
b) zum Unterhalte von Schulhäusern — — 
c) zu Schulhaus-Neubauten: 
aa) Kosten der Verwaltung des Kreisanlehens für Schul- 
hausbauten 5075.4 — 
bb) für Verzinsung dieses Anlehens .. 10076 MA 50 24 60 000 — 
c) für Amortisation desselbhen 36 000 4 —– J 
dd) Unterstützung durftiger Gemeinden zu weiteren Schul- 
hausbauten . 13348-4 50 # 
Tit 8. Ständige Bauausgaen 158 87 
Tit. 9. Prüfungs= und Aufsichtskosten: 
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der 
ordentlichen Schulvisitationen und für Formularpapiere 15 000 — 
b) desgleichen für außerordentliche Schulvisitationen 1715.— 
I) für die Kreisschulinspektoren 
aa) Gehalt 7980 — 
bb) Gehaltszulagen . 300 — 
cc) Diäten und Reisekosten . 3200 
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetlichen! Kreisvereine quiescirt waren: 
aa) aus Centralfonds- — — — 
bb) aus Kreissfoddss ——,, —,„ — — 
  
  
  
 
	        
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