Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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9. Die bei Feststellung der Betriebsvoranschläge für die Kreisirren-Heil= und Pflege- 
anstalten bei Kaufbeuren gefaßten Beschlüsse des Landrathes werden hiemit genehmigt. 
10. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der Korrektion der oberen Iller, zunächst 
der Strecke vom Einfluß der Constanzer Aache bei Immenstadt an bis zur Flußenge bei 
Thanners ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
11. Schließlich genehmigen Wir noch den Beschluß des Landrathes, wonach sich derselbe 
in Vertretung der als Miteigenthümerin betheiligten Kreisgemeinde damit einverstanden erklärt 
hat, daß an die vor Beginn der Illerkorrektion im Jahre 1883 in der Gemeindeflur Au, 
k. Bezirksamts Illertissen, an den sogenannten Stockäckern durch Abrisse beschädigten Grund- 
eigenthümer die später verlandeten Parzellen unentgeltlich zu den festgesetzten Bedingungen 
abgetreten werden. , 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir ihm für 
die umsichtige und eifrige Förderung aller Bedürfnisse und Interessen des Kreises wiederholt 
Unsere Anerkennung und die Versicherung Unserer Huld und Gnade aus. 
München, den 28. Juni 1898. 
Luitpold, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Niedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
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