Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Aebersicht 
der Kreis-Musgaben und Kreis-Ginnahmen des Regierungs= 
Gezirkes von Schwabßen und Neuburg für bdas Jahr 1898. 
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
A 
I. Abschnitt. 
Kreis-Anus gaben. 
I. Auf Erhebung und Berwaltung der Kreis-Einnahmen 22 768 80 
Summa Cap. 1 für sich 
II. Bedarf des Landrathes. 
1 Diäten und Reisekosten der Landrathsmitglieder . 3 800 — 
2 Diäten und Reisekosten! der Mitglieder des * Landraths- 
ausschusses . 800— 
3 Regiekosten 1 400— 
—umma "err 1. 6 000 — 
III. Auf Erziehnng und Bildung. 
11 Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrer-Personals: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 5211.99 
b) aus der Kreisschuldotation: 
aa) ältere ständige Bezüge 25 901 10 
bb) neuere, vom Landrathe bewilligte ständige Bezüge .. 4964 — 
c) Anschlag der ärarialischen Dienstwohnungen und Dienstgründe 
— — — 
Tit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes vom 
10. November 1861 einschlüssig der früheren Kongrual-Ergänz- 
ungs-Zuschüsse (Cap. 1 § 3 Tit. 4 der Einnahmen) 61256 4 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des gesammten 
Lehrpersonals in der bisherigen Weise aus Centralfonds 160 770 75 
zur Gewährung einer Zulage von je 90 4 an alle Verweser 
und Schulgehilfen, sowie an die weltlichen Lehrerinnen ein- 
schlüssig der Verweserinnen und Hilfslehrerinnen 34522.4.50 — — 
d) zur Aufbesserung des Lehrereinkommens aus Kreisfonds und 
zwar zur Erhöhung des Minimaleinkommens der wirklichen 
Lehrer und wirklichen Lehrerinnen 
in Gemeinden von 2500 Seelen und darüber auf 940 M 
und in Gemeinden unter 2 500 Seelen auf 910 M 118 500 — 
der Schulverweser und Verweserinnen af 650 4 
e) zur Umwandlung von Verweserstellen in wirkliche Lehrerstellen 8 000 — 
  
  
  
 
	        
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